Durch die Vielzahl von Auflagen ist es oft besser, den Schlepper und die Anhänger mit einer bbH von 40 km/h zuzulassen. Der Zeitvorteil von 50 km/h-Gespannen ist unter normalen landwirtschaftlichen Einsatzverhältnissen oft nicht groß. Das haben wir auch bei vielen Testfahrten auf unserem Standard-Rundparcours im Münsterland festgestellt.
- Für den 40 km/h-Schlepper ohne Anhänger reicht meist der Führerschein der Klasse „L“. Wer Anhänger mitführen will, muss eine Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einhalten. Mit dem Führerschein der Klasse „T“ dürfen auch 16-Jährige mit Anhänger 40 km/h schnell fahren. Ist der Fahrer mir seinem T-Schein unter 18 und mit einem 50 km/h-Schlepper unterwegs, fährt er ohne Fahrerlaubnis – ebenfalls eine Straftat.
- Selbst bei gewerblichen Transporten brauchen Fahrzeuge bis 40 km/h kein Kontrollgerät.
- Auch gewerbliche Fahrer von Fahrzeugen bis 45 km/h bbH sind von der Pflicht zur Berufskraftfahrerqualifikation freigestellt.
- Bis 40 km/h müssen Traktoren und Anhänger nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Der 50er ist jedes Jahr fällig, je nach Gewicht kommt eine halbjährliche Sicherheitsprüfung noch dazu.
- Auch die maximal erlaubte Stützlast auf die Anhängerkupplung richtet sich nach der bbH. Bis 40 km/h sind bis zu 4 t erlaubt (je nach Typenschild an der Kupplung).
- Traktoren mit 40 km/h haben oft den gleichen Antriebsstrang wie die 50 km/h-Variante des gleichen Modells. Der 40er erreicht seine Höchstgeschwindigkeit bei geringerer Drehzahl. Das zahlt sich beim Verbrauch aus, vor allem, wenn im Betrieb Fahrer mit Bleifuß unterwegs sind.