Der Bund soll eine mögliche Nutzung weiterer Flächen für eine zügige Erfüllung EU-rechtlicher Verpflichtungen beim Klima-, Natur- und Gewässerschutz, beim Hochwasserrisikomanagement und bei der Daseinsvorsorge prüfen. Dabei soll festgestellt werden, ob diese Flächen direkt oder indirekt als Austauschflächen für betroffene Landeigentümer in konkrete Projekte eingebracht werden können.
Einen entsprechenden Beschluss haben die Umweltminister der Länder am 11. Oktober bei ihrer digitalen Sonder-Umweltministerkonferenz (UMK) „Hochwasser“ gefasst. Die Prüfung durch den Bund soll auch die in der Hand der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verbliebenen Flächen in den ostdeutschen Ländern sowie die Areale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und ihres Geschäftsbereichs Bundesforst einschließen.
Warum wird das notwendig?
Konkret geht es den Ländern dabei um die Umsetzung von Anforderungen aus dem Naturschutzrecht, dem Erhalt und die Wiederherstellung der Biodiversität und den nachhaltigen Schutz von Trinkwasserressourcen. "Ziel ist, den Wasserabfluss bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen zu gewährleisten und entsprechende Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen", erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Bakchaus. Landwirte sollten auf ihren Flächen hingegen durch angepasste Bewirtschaftungsmethoden einen Beitrag dazu leisten, dass Böden ausreichend Wasser aufnehmen und speichern könnten.
Die Umweltminister waren sich außerdem darin einig, dass „die Zukunftsaufgabe der Klimaanpassung erhebliche Mehrausgaben und damit verbunden zusätzliche Bundesmittel“ notwendig mache. Der Bund wird aufgefordert, die Länder hier inhaltlich und finanziell zu unterstützen.
Als besonders wichtig sieht die UMK die Erarbeitung eines Klimaanpassungsgesetzes, den präventiven Hochwasserschutz und die Verabschiedung einer ressortübergreifenden Nationalen Wasserstrategie an.
Pflichtversicherung
Zudem werden nach Ansicht der Umweltminister ein systematisches Starkregenrisikomanagement und bessere Prognosen und Warnungen vor Wetterextremen auf Bundesebene gebraucht. Der Bund soll nach ihrem Willen die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen.
Daneben drängen sie darauf, die Finanzausstattung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hinsichtlich des Hochwasser- und Küstenschutzes zu erhöhen.