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topplus Bundesarbeitsgericht

Urteil: Mitarbeiter kündigt, meldet sich dann krank

Wer kündigt und sich dann direkt krank meldet, ohne das zu beweisen, verliert zu Recht den Anspruch auf Lohnfortzahlung, urteilte das Bundesarbeitsgericht .

Lesezeit: 1 Minuten

Kündigt ein Mitarbeiter seinen Job und meldet sich dann mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) krank, vermutet der Arbeitgeber mitunter eine vorgeschobene Krankheit. Womöglich zu Recht, urteilte das ­Bundesarbeitsgericht und kassierte zumindest in solchen Fällen den Beweiswert der AU (Az.: 5 AZR 149/21).

Konkret: Legt ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber in unmittelbarem, zeit­lichem Zusammenhang mit einer von ihm selbst ausgesprochenen Kündigung eine AU für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses vor, ist diese AU kein Beweis ­dafür, dass der Mit­arbeiter tatsächlich krank ist. Kann der Mitarbeiter dann keine weiteren Beweismittel für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorlegen, hat der Arbeit­geber das Recht, die Lohnfortzahlung für den Krankheitsfall zu verweigern.

Dies gilt übrigens auch, wenn der Mitarbeiter für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages hinterein­ander zwei oder drei AUs vorlegt, so ­Marion von Chamier vom Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft.

Ergänzend weist das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass auch eine ­Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ­einen vor einem ersten Arztbesuch ­liegenden Zeitraum nicht automatisch als Beweis für eine tatsächlich vorliegende Krankheit gilt.

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