In die parlamentarischen Beratungen zur Änderung der Biokraftstoffgesetzgebung haben sich vergangene Woche maßgebliche Agrarverbände mit Forderungen nach Verbesserungen für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff eingeschaltet. Gemeinsam appellierten der DBV, die UFOP sowie der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen (BDOel) an den Bundestag, den Gesetzentwurf so anzupassen, dass auch in Zukunft die Vermarktung von reinem Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff eine Perspektive hat. Angesichts der aktuellen Entwicklung, nicht zuletzt ausgelöst durch die Finanzkrise, habe sich die Wettbewerbssituation der Biokraftstoffe dramatisch verschlechtert. Dies werde auch im Zwischenbericht der Bundesregierung bestätigt. Dieser weise eine Unterkompensation für kleine Anlagen zur Produktion von Pflanzenölkraftstoff bis zu 23 Cent/l aus.
UFOP, DBV und BDOel verlangten daher, die nächste Stufe der Besteuerung für Biodiesel, aber auch für Pflanzenölkraftstoff auszusetzen und dies unter dem Vorbehalt der Überkompensationsprüfung bis Ende 2014 fortzuführen. Alternativ sollte für bestehende Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffhersteller eine Sockelmenge in Höhe von 10 000 cbm steuerlich entlastet werden, um die getätigten Investitionen zu sichern, verlangten die Verbände. Biokraftstoffe sollten zudem verstärkt in umweltsensiblen Bereichen eingesetzt werden. Staatliche Forstbetriebe und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sollten von der Besteuerung befreit werden.
Mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtigt die Regierung, die Steuererhöhung auf Biodiesel auf 3 Cent/l zu ermäßigen. Bisher ist im Gesetz für 2009 eine Erhöhung um 6 Cent/l vorgesehen. Für Pflanzenölkraftstoff soll es jedoch keine Erleichterung geben. Zudem ist weiterhin eine schrittweise Annäherung der Biospritbesteuerung an das Niveau von Mineralöl geplant.