Mit reichlich Kritik an der geplanten EU-Agrarpolitik nach 2020 haben sich 16 Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Landwirtschaft zu Wort gemeldet.
Kernpunkte sind eine Fortführung des EU-Agrarbudgets auf bisherigem Niveau, verbindliche europäische Vorgaben für Umweltleistungen bei der Ausgestaltung der GAP sowie deren strikte Ausrichtung auf die Bereiche Umwelt, biologische Vielfalt, Tierschutz, bäuerliche Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Die Verbände kritisieren insbesondere die vorgesehenen Kürzungen der Zweiten Säule. Hier bedürfe es stattdessen einer finanziellen Stärkung einschließlich spezifischer Mindeststandards. Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen benötigten eine Anreizwirkung, so dass die Förderung über den reinen Ausgleich von Haushaltskosten hinausgehen müsse.
Den geplanten Umweltanforderungen für die Direktzahlungen fehlt es der Plattform zufolge an Verbindlichkeit. Für die künftig auch im Hinblick auf die Direktzahlungen vorgeschlagenen nationalen Strategiepläne fordern die Verbände verbindliche Mindestvorgaben. Sichergestellt werden müsse, dass mindestens 70 % der Mittel in der Ersten Säule zur Erreichung von Zielen beim Umwelt- und Klimaschutz sowie einer artgerechten Tierhaltung eingesetzt würden.
Ausgestaltung der Kappung überprüfen
Unterstützung finden die Brüsseler Pläne für eine Degression und Kappung der Direktzahlungen bei gleichzeitiger Anrechnung der Arbeitskosten der Betriebe. Allerdings liefen die Vorschläge der Kommission darauf hinaus, dass betroffene größere Betriebe „ihre vollen Lohnkosten aus dem Brüsseler EU-Haushalt bezahlt bekommen plus mindestens 60 000 Euro“. Die konkrete Ausgestaltung der Kappung muss nach Auffassung der Plattform daher noch überprüft werden.
Eine Absage erteilen die Verbände einer verpflichtenden Förderung von Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Zweiten Säule. Gefordert wird eine aktive Marktpolitik. In Marktkrisen müsse ein direktes Eingreifen auf EU-Ebene ebenso möglich sein wie befristete mengenbegrenzende Maßnahmen. Staatliche Hilfszahlungen seien an die Reduzierung der Erzeugungsmenge zu binden.