Der von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgeschlagene Tierwohlcent läuft (sofern er umgesetzt wird) wohl auf eine Verbrauchssteuer auf Fleisch und Fleischwaren hinaus. Knackpunkt dabei ist, dass eine solche Abgabe nicht zweckgebunden ist, sondern in den Bundeshaushalt einfließen würde. Damit wächst schon jetzt die Sorge, ob das eingenommene Geld tatsächlich den Tierhaltern zu Gute käme.
Beringmeier: Verbrauchssteuer zu 100 % an Bauern weiterreichen
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband begrüßt zwar grundsätzlich die Einführung des Tierwohlcents, wenn damit eine langfristige Finanzierung für schweinehaltende Betriebe sichergestellt wird. Die bereits vom Ministerium zugesicherte 1 Mrd. € ist nach Einschätzung des Verbandes für einen ganzheitlichen Umbau der Tierhaltung nicht ausreichend.
Zudem pocht WLV-Präsident Hubertus Beringmeier darauf, dass die Einnahmen aus der Verbrauchssteuer zu 100 % an die Landwirtinnen und Landwirten gehen. Er moniert, dass dies bis dato im Entwurf des BMEL nicht geklärt ist. Keinesfalls dürfe der landwirtschaftliche Betrieb am Ende durch die Einpreisung zusätzlich belastet werden und den Umbau selbst finanzieren, warnt Beringmeier.
ISN: Nicht nur Erhebung der Mittel diskutieren
Zuvor hatte die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßt, dass Özdemir die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung mit der Tierwohlabgabe wieder aufnimmt. Ihr zufolge steht fest, dass dies allein über den Markt nicht gelingen wird.
Die Vereinigung weist darauf hin, dass das Zweckbindungsproblem bereits in der Borchert-Kommission diskutiert wurde. Gerade deshalb sei es nun wichtig, dass es nicht allein um die Erhebung der Abgabe auf Fleisch geht, sondern gleichzeitig auch darum, dass die Schweinehalter an das Geld kommen. „Denn ansonsten verschwindet dieses im Bundeshaushalt und als alleiniger Effekt bleibt die Verteuerung des Fleisches“, so die ISN.
Tatsächlich würde die Abgabe wie bei Verbrauchssteuern üblich, nicht direkt an die Tierhalter, sondern in den Bundeshaushalt fließen. Das birgt das Risiko, dass die Mittel auch für andere Zwecke als den Umbau der Tierhaltung eingesetzt werden. „Eine verbindliche Bindung der Einnahmen für die Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung oder anderer landwirtschaftlicher Vorhaben ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und könnte daher nicht gesetzlich normiert werden“, heißt es dazu in dem Eckpunktepapier, das in dieser Woche an die Öffentlichkeit gelangte.