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Veröffentlichung der Prämien im Internet bleibt

Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine rechtliche Handhabe, die Veröffentlichung von EU-Agrarbeihilfen im Internet zu stoppen. "Wir bedauern das", sagte Staatssekretär Gerd Müller vergangene Woche. Seiner Auffassung nach reichen die juristischen Grundlagen für eine Aussetzung der Veröffentlichung derzeit nicht aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine rechtliche Handhabe, die Veröffentlichung von EU-Agrarbeihilfen im Internet zu stoppen. "Wir bedauern das", sagte Staatssekretär Gerd Müller vergangene Woche. Seiner Auffassung nach reichen die juristischen Grundlagen für eine Aussetzung der Veröffentlichung derzeit nicht aus. Geltendes Recht müsse eingehalten werden. Andernfalls drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Erst wenn andere Gerichte feststellten, dass die Veröffentlichung möglicherweise nicht vereinbar sei mit dem Gemeinschaftsrecht und einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz darstelle, könne man etwas machen. Abgesehen davon liege die Entscheidung bei den Bundesländern. Diese hatten sich auf der Agrarministerkonferenz allerdings für eine Fortsetzung der Veröffentlichung ausgesprochen. Der DBV reagierte darauf mit Unverständnis. Die Länder stünden als Zahlstellen für die EU-Direktzahlungen bei den Landwirten in der rechtlichen und politischen Verantwortung, einen angemessenen Datenschutz bei der Transparenz sicherzustellen. Der DBV hatte gefordert, die Veröffentlichung kurzfristig auszusetzen, um eine Klagewelle von Landwirten vor den Gerichten zu vermeiden. Mit Blick auf die Ende April anstehende Veröffentlichung weiterer Daten im Internet werden die Bauernverbände in den Bundesländern ihren Mitgliedern beratend zur Seite stehen, falls sie rechtliche Schritte ergreifen wollen.


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