Im Gerichtsverfahren um unberechtigte Zahlungen aus Windkraft-Geschäften akzeptiert das Landvolk Grafschaft Diepholz den Vergleich auf Widerruf und damit eine Rückzahlung seines ehemaligen Geschäftsführers, Wilhelm Bergmann, in Höhe von 517.148 Euro.
Das berichtete Landvolk-Vorsitzender Theo Runge laut der Kreiszeitung aus Syke nach der nichtöffentlichen Kreisverbandsversammlung in Groß Lessen, an der am Donnerstag 50 der 77 Ortsvertrauensleute teilgenommen hatten. 38 von ihnen votierten demnach mit 113 Stimmen für den Vergleich und acht mit 25 Stimmen dagegen – sie wollten also ein Urteil. Die anderen hatten sich enthalten. Runge erwartet, dass auch der ehemalige Geschäftsführer die Rückzahlung akzeptiere. Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen.
Der Vergleich auf Widerruf war das Ergebnis der Verhandlung vor der neunten Zivilkammer des Oberlandesgerichts in Celle. Bergmann soll demnach 517.148 Euro zurückzahlen.
Lampe-Prozess noch nicht gestartet
Weiter offen ist dagegen die Rückzahlung von weiteren 530.000 Euro vom ehemaligen Geschäftsführer der Landvolk-Dienstleistungsgesellschaft, Lothar Lampe, so die Zeitung weiter. Dieses Verfahren vor dem Landgericht Verden sei noch nicht eröffnet, so Runge. Es geht um Geld aus einem komplizierten Geschäftsgeflecht zwischen dem Unternehmen Westwind und den beklagten Funktionären, die nach Überzeugung des Landvolks Zahlungen – als Ausschüttung deklariert – zu ihrem persönlichen Vorteil erhalten hätten. Die Beklagten bestritten das.