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WTO-Urteil: Russlands Schweinefleisch-Embargo ist unzulässig!

Im Streit um das russische Importverbot für Schweine und bestimmte Schweinefleischprodukte aus der Europäischen Union hat Brüssel einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Schiedskommission der Welthandelsorganisation (WTO) befand, Russland habe mit dem Embargo gegen WTO-Regeln verstoßen.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Streit um das russische Importverbot für Schweine und bestimmte Schweinefleischprodukte aus der Europäischen Union hat Brüssel einen wichtigen Etappensieg errungen.


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Die Schiedskommission der Welthandelsorganisation (WTO) befand, Russland habe mit dem Embargo gegen WTO-Regeln verstoßen. Demnach muss Moskau die Einfuhr von Schweinefleisch aus der EU wieder zulassen. Russland kann allerdings innerhalb von 60 Tagen Berufung einlegen, meldet die dpa.


Die Regierung in Moskau hatte den Einfuhrstopp Anfang 2014 mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in der EU begründet. Politische Beobachter verwiesen hingegen auf die Spannungen wegen der russischen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim und sprachen von einer Retourkutsche.


Als die EU-Kommission das WTO-Gremium anrief, argumentierte sie, es gebe nur vereinzelte Fälle der Schweinepest in Litauen und Polen. Russland akzeptiere aber auch keine Importe aus nicht betroffenen EU-Gebieten. Zudem sei das Verbot nicht wissenschaftlich begründet.


Für die EU-Staaten brachte das Verbot hohe Einbußen mit sich. 2013 summierte sich der Wert der Schweine-Exporte aus der EU nach Russland auf etwa 1,4 Milliarden Euro - etwa ein Viertel aller Ausfuhren auf diesem Gebiet.

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