Die Koalition tut sich weiter schwer mit der Novelle des Düngegesetzes. Entgegen der ursprünglichen Absicht wird die Gesetzesänderung nun doch nicht mehr in dieser Woche vom Bundestag beschlossen. Als Grund wurde weiterer Beratungsbedarf zwischen Union und SPD genannt.
Nunmehr will die Koalition das Gesetz am 19. Januar 2017 verabschieden, pünktlich zur Eröffnung der Internationalen Grünen Woche (IGW). Fraglich ist, ob die endgültige Beschlussfassung des Bundesrates zum Düngepaket wie angestrebt am 10. Februar im Rahmen der ersten Plenumssitzung der Länderkammer im neuen Jahr erfolgen kann.
Zwar könnte der Termin trotz der Verschiebung des Bundestagsbeschlusses gehalten werden. Als mühsam erweist sich allerdings die Abarbeitung von mehreren hundert Eingaben, die im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Neufassung des Düngerechts im Bundeslandwirtschaftsministerium eingegangen sind. Es wäre daher nicht überraschend, käme eine Entscheidung des Bundesrates zum Düngepaket erst im März zustande. Immerhin tagt die Länderkammer dann gleich zwei Mal. Bekanntlich sollen Düngegesetz und -verordnung sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemeinsam beschlossen werden.
Risiko Bundesrat
Als Voraussetzung dafür müssen allerdings auch noch einige bislang offene inhaltliche Fragen zwischen den politischen Akteuren geklärt werden. SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier hatte bereits in der vorletzten Woche eine Zustimmung seiner Fraktion zur Novelle des Düngegesetzes davon abhängig gemacht, dass neben dem Gesetzentwurf auch der Text der vorgesehenen Änderungen der Düngeverordnung vorliegt und wesentliche SPD-Forderungen dabei erfüllt sind.
Unionskollege Franz-Josef Holzenkamp pocht hingegen auf eine Zusicherung der Länder, dass sie nicht noch über den Bundesrat für die Landwirtschaft unzumutbare Verschärfungen in die Verordnung hineinbringen. Dem Vernehmen nach wollen die Koordinatoren der SPD-Länder und der grünen Länder, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Dr. Till Backhaus und sein niedersächsischer Amtskollege Christian Meyer kurzfristig eine Klärung darüber herbeiführen, was an weitergehenden Forderungen von Seiten der Länder zu erwarten ist.