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Zweite Antragswelle für Liquiditätshilfen startet Montag

Ab Montag können Landwirte erneut Anträge auf Liquiditätshilfen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Aus dem EU-Hilfsprogramm von 2015 steht dafür noch mehr Geld zur Verfügung als erwartet. Die strengen Vorgaben und Obergrenzen für die Ausschüttung bleiben aber bestehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ab Montag können Landwirte erneut Anträge auf Liquiditätshilfen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Aus dem EU-Hilfsprogramm von 2015 steht dafür noch mehr Geld zur Verfügung als erwartet. Die strengen Vorgaben und Obergrenzen für die Ausschüttung bleiben aber bestehen.


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Am kommenden Montag, den 22. Februar beginnt das zweite Antragsverfahren zum Liquiditätshilfeprogramm, dass die Bundesregierung aus dem EU-Hilfsprogramm von September 2015 geschnürt hatte. Anders als ursprünglich erwartet, ist dafür von der ersten Antragswelle Ende 2015 mehr Geld übrig geblieben. Von den insgesamt 69 Mio. € EU-Mitteln, die die EU an Deutschland gegeben hatte, stehen für die zweite Tranche wohl noch bis zu rund 19 Mio. € zur Verfügung, erfuhr top agrar aus gut informierten Kreisen. Grund für den hohen Rest ist, dass es im ersten Verfahren erhebliche Probleme mit den Vorgaben gab und in der Folge nicht alle Anträge bewilligt wurden. Weil die Verfahren aus der ersten Runde aber noch nicht abgeschlossen sind, bietet das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) offiziell heute erstmal nur 13 Mio. € Liquiditätshilfen für die zweite Runde an.


Eng gefasste Vorraussetzungen bleiben


Die Antragsmodalitäten bleiben gegenüber dem ersten Verfahren unverändert. Allerdings sollen dem Vernehmen nach diesmal die Erläuterungen zum Antragsverfahren „antragsfreundlicher“ gestaltet sein. Die Anträge sind mit einer Frist bis zum 22. März 2016 bei der BLE einzureichen. „Wir haben die Liquidität der Landwirte im Auge. Die von den niedrigen Erzeugerpreisen besonders betroffenen Milch- und Fleischerzeuger können jetzt neue Anträge für einen Liquiditätszuschuss stellen. Damit verschaffen wir den Betrieben etwas finanziellen Spielraum", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Veröffentlichung der zweiten Antragsrunde.


Viele Landwirte hatten Kritik an den eng gefassten Vorgaben für einen Antrag auf Liquiditätshilfe geübt. So machte insbesondere den größeren Betrieben die Beihilfeobergrenze von 10.000 € zu schaffen. Auch die genauen und zeitlich begrenzten Nachweise für Verdienstausfälle bereiteten bei der Antragstellung Probleme. Danach müssen Landwirte einen Preisrückgang um mindestens 19 Prozent nachweisen. Eine weitere Voraussetzung für die finanziellen Hilfen ist ein abgeschlossenes Darlehen mit einer Laufzeit von 42 bis 72 Monaten sowie einem tilgungsfreien Jahr.


Schmidt setzt auf nächste EU-Lösung


Die erste Antragsrunde war Mitte Dezember 2015 ausgelaufen. Rund 7.830 landwirtschaftliche Betriebe, überwiegend Milchviehhalter und vorrangig aus Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, hatten sich daran beteiligt. Das Geld für die Darlehen wird derzeit ausgegeben. Unabhängig von der zweiten Auszahlungsrunde macht sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt derzeit für ein weiteres EU-Paket mit neuen Liquiditätshilfen stark. Er stehe dazu im Austausch mit seinen europäischen Amtskollegen, wiederholte Schmidt heute. Bis es zu einer Bewilligung von EU-Geldern kommt, könnte es aber lange dauern, da der EU-Haushalt fest ist und das Geld irgendwo eingespart werden müsste. Schmidt bevorzugt dennoch eine EU-Lösung und stellt bisher keine weiteren Bundesmittel für die Landwirtschaft in Aussicht.


Zu den Antragsformularen der BLE geht es hier.


Hintergründe:






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