Nach den Corona-Ausbrüchen in deutschen Schlachthöfen will die Bundesregierung Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassungen in der Fleischbranche verbieten. Das Schlachten und Verarbeiten soll ab 2021 nur noch von direkt angestellten Arbeitnehmern erledigt werden dürfen.In der Branche sollen bis zu 70000 Werkverträge bestehen.
Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) warnt vor Schnellschüssen. Laut Geschäftsführerin Dr. Heike Harstick werden zum 1. Januar 2021 Mitarbeiter zur Direktanstellung fehlen. Für Schweinehalter könnte das zum Problem werden. Wohin sollen sie ihre Tiere vermarkten, wenn in der Fleischindustrie Leute fehlen? „Am Ende könnte Arbeit ins Ausland verlagert werden“, befürchtet Harstick.
Der VDF hat einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem die Situation der Leiharbeiter verbessert werden soll. U.a. sollen per Gesetz Regelungen für die Unterbringung von Werkvertragsmitarbeitern verpflichtend vorgeschrieben werden. Auftraggeber sollen das Recht und die Pflicht zur Kontrolle des Werkvertragsunternehmens bei der Einhaltung der Wohnungsstandards und Arbeitszeiten erhalten. Alle Beschäftigen sollen nur noch auf Basis des deutschen Sozialversicherungsrechts angestellt werden dürfen.
Was der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) von den Plänen der Bundesregierung hält, lesen Sie auf Seite 119.