Die Europäische Kommission will den USA - wie berichtet - den Zugang zum EU-Rindfleischmarkt erleichtern, um Handelsstreitigkeiten wegen des Einfuhrverbotes für hormonbehandeltes Fleisch zu beseitigen oder Importzölle für EU-Autos zu vermeiden. Geplant ist, dass den Amerikanern mehr Lieferungen im Rahmen des zollfreien Einfuhrkontingents für qualitativ hochwertiges Rindfleisch zugestanden werden.
Weil die Gesamtmenge von jährlich 48 200 t nicht ausgeweitet werden soll, dürfte dies zu Lasten der anderen Lieferberechtigten Argentinien, Uruguay, Neuseeland und Australien gehen.
Von australischer Seite kommt jetzt Widerstand. Der Präsident der Australischen Rinderproduzenten (CPA), Dr. Paul Wright, forderte seine Regierung in der vergangenen Woche auf, unverzüglich gegen solch einen Deal vorzugehen. Die EU sei einer der wichtigsten Kunden im Hochpreissegment und die australischen Ausfuhren im Zollkontingent hätten einen Wert von rund 200 Mio A$ (123 Mio Euro) im Jahr.
Sollte die Einschätzung zutreffen, dass den USA etwa 35 000 t zugestanden würden, werde für die anderen vier Lieferanten kaum etwas übrig bleiben, kritisierte Wright und merkte an, dass Australien in jüngerer Vergangenheit bis zu 17 000 t innerhalb des Kontingents in die EU verkauft habe.
Der Präsident der Rindererzeuger stellte zudem klar, dass nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) keine Quotenerweiterung für ein Land zu Lasten der anderen aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erfolgen könne. Zudem müsse jede Änderung mit den Partnerstaaten abgesprochen werden.
Wright wies darauf hin, dass Australien der EU die zollfreie Einfuhr von 80 000 t Schweinefleisch erlaube, was gemessen an der Bevölkerung 3 kg je Kopf entspreche und den Absatz heimischer Ware belaste. Wright rief die australische Regierung und namentlich Handelsminister Simon Birmingham auf, sich nachdrücklich für den Erhalt der Absatzmöglichkeiten für hochwertiges australisches Rindfleisch in der EU einzusetzen. Die zollfreie Einfuhrquote müsse unabhängig vom Ursprungsland für die begünstigten Staaten offen bleiben und dürfe nicht diskriminierend werden.