Durch Warenterminhandel können Landwirte sich attraktive Erlöse sichern und vor Preisrückgängen schützen. Allerdings ist das Hedgen, bei dem Verluste am realen Markt durch Börsengewinne ausgeglichen werden – und umgekehrt, kein Selbstläufer. Es kostet Geld, und wenn man nicht aufpasst, drohen im schlimmsten Fall Verluste beim virtuellen und beim realen Handel. Davor sollen Kleinanleger, also auch die meisten landwirtschaftlichen Betriebsleiter, geschützt werden.
Landwirte jetzt Außen vor?
Zuständig für die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Wertpapierhändler und Versicherer ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Nach deren Vorgaben soll seit 2023 „die Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Futures an Kleinanleger eingeschränkt werden, um Verluste in unbegrenzter Höhe für diese Kunden zu vermeiden“. Sind Landwirte jetzt vom Börsenhandel ausgeschlossen? Experten geben Entwarnung.
Die Bafin lässt Ausnahmen zu. Kleinanleger dürfen z. B. Futures handeln, um „realwirtschaftliche Preisrisiken“ abzusichern, also hedgen . Allerdings müssen Sie das dem Wertpapierdienstleister (Makler, Bank usw.) bestätigen.
Der Handel von Futures ist nämlich weitgehend risikofrei, wenn dem Börsengeschäft ein Geschäft am Kassamarkt gegenübersteht. Reine Spekulationsgeschäfte, die zu unbegrenzten Verlusten führen könnten, sind für Kleinanleger nicht mehr möglich.
Der Wertpapierdienstleister muss allerdings auch die Nachschusspflicht ausschließen, und das ist mit Vorsicht zu betrachten. Wenn das Guthaben auf dem Börsenkonto nicht mehr reicht, um eventuelle Verluste auszugleichen, werden Kontrakte normalerweise automatisch glattgestellt. Das gilt allerdings nicht nur für die Kontrakte, die das Minus verursacht haben, sondern alle offenen Positionen im Konto. Auch die Kontrakte anderer Produkte und Laufzeiten, die vielleicht sogar zu dem Zeitpunkt gerade einen Gewinn aufweisen, werden zwangsweise glattgestellt (ausgestoppt).
Eigentlich wurde auch vor 2023 so verfahren. Damals wurden bei einer Kontoauslastung von 100 % per Abbuchung das Hausbankkonto belastet, um das Börsenkonto auszugleichen. Die Kontrakte blieben bestehen. Nach der neuen Regel wird von der Hausbank keine weiteres Geld abgerufen.
Das schützt vor ausufernden Verlusten, gleichzeitig werden Absicherungsstrategien eventuell vorzeitig beendet und das Hedging geht ins Leere. Auch das kann zu Verlusten führen. Sie müssen die Kurse und Ihr Börsenkonto genau im Blick behalten. Nur dann haben Sie die Chance, rechtzeitig Positionen glattzustellen oder Geld aufs Börsenkonto zu überweisen. Das ist klar.
Saxo-Bank sagt Ade
Offen ist, wie der Handel mit den EEX-Kontrakten künftig ablaufen wird. In Leipzig werden u. a. Futures auf Veredelungskartoffeln, Magermilchpulver und Butter gehandelt. Nach dem Ausstieg der NordLB, ermöglichte die dänische Saxo-Bank im europäischen Raum den Handel auch für Kleinanleger. Nun stellte sie das aufgrund der strengeren Bafin-Regeln und vermutlich auch wegen zu geringer Umsätze zum 30.6.2023 ein. Juni-23-Kontrakte wurden wie üblich abgerechnet, spätere Fälligkeiten müssen glattgestellt oder auf andere Banken übertragen werden.
Wie es weitergeht, ist offen. Kunden der Saxo-Bank und Börsenmakler bemühen sich um neue Clearingpartner. Falls das misslingt, könnte ein Handel dieser Produkte gar nicht oder zumindest für Kleinanleger nicht mehr möglich sein. Das müssten die Händlern und Verarbeiter übernehmen. Die Marktmeinung der Erzeuger fließt dann aber nicht mehr mit in die Kurse ein.