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Kartellamt will Bündelung der Holzvermarktung beschränken

Das Bundeskartellamt möchte aus Wettbewerbsgründen die waldbesitzübergreifende Vermarktung von Holz durch die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg beschränken. Verbände der Holzindustrie warnen jedoch vor übereilten Entscheidungen, da die Unternehmen oftmals auf eine Bündelung des Angebots angewiesen sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt möchte aus Wettbewerbsgründen die waldbesitzübergreifende Vermarktung von Holz durch die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg beschränken. Verbände der Holzindustrie warnen jedoch vor übereilten Entscheidungen, da die Unternehmen oftmals auf eine Bündelung des Angebots angewiesen sind. Diese sollen in der Streitfrage zur staatlichen Mitvermarktung nun selbst zu Wort kommen.

 

Laut der Beschlussvorlage des Bundeskartellamts dürfte die Landesforstverwaltung Baden-Württemberg in Zukunft die Vermarktung von Privat- und Körperschaftswäldern aus Wettbewerbsgründen nicht mehr mit übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft der Rohholzverbraucher e.V. (AGR) und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) mahnen jedoch an, mögliche Konsequenzen einer solchen Entscheidung kritisch zu prüfen.


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„Die Betreuung im kleinteiligen Privatwald sowie die Bündelung des Holzpotentials aus kleinen Flächen zu einem marktfähigen Angebot sind für einen effizienten Rundholzeinkauf und die dauerhafte Mobilisierung des Holzaufkommens weiterhin wichtig“, sagte DeSH-Geschäftsführer Lars Schmidt. Die Bedeutung des Privat- und Kommunalwaldes habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. „Bei der gegenwärtig schwierigen Versorgungslage der Holzindustrie können wir uns eine übereilte Entscheidung, die nicht nur in die Vermarktung, sondern auch in die Betreuung eingreift, nicht leisten. Forst- und Holzwirtschaft haben in dieser Frage zahlreiche gemeinsame Interessen und Handlungsfelder und sollten daher eng zusammenarbeiten “, so Schmidt weiter.


Weitreichende Folgen für alle Bundesländer


Zwar teile man die Kritik am Marktverhalten einzelner staatlicher Akteure in bestimmten Punkten, dies sei aber kein Anlass, notwendige und sinnvolle Strukturen grundsätzlich infrage zu stellen. Die Kritik lasse sich ausdrücklich an bestimmten handelnden Personen festmachen. „Wir brauchen klare Spielregeln im Umgang miteinander. Dabei setzt das Kartell- und Wettbewerbsrecht feste Leitplanken“, so Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer der AGR.


Die Verbände warnen davor, dass die Beschlussvorlage in derzeitiger Form weitreichende Konsequenzen haben könnte, die über die reine Rundholzvermarktung hinausgehen. Ein erzwungenes Verbot der bewährten gebündelten Vermarktung führe zu einer überstürzten Zerschlagung bestehender forstlicher Betreuungsstrukturen und beträfe nicht nur Baden-Württemberg, sondern hätte Signalwirkung für weitere Bundesländer.


Unternehmen sollen eingebunden werden


Um die Situation voll zu erfassen, holen die Verbände derzeit ein breites Meinungsbild der Branche ein. An einer von der AGR organisierten Umfrage zum Thema haben bereits über 100 Unternehmen teilgenommen. „Als erstes Zwischenergebnis zeigt sich, dass viele Betriebe auch weiterhin eine Bündelung des Rohstoffangebots wünschen“, so Ohnesorge.

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