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Euronext legt neuen Zuckerkontrakt auf

Die Euronext plant im Herbst einen neuen Euro-notierten Zuckerkontrakt ins Leben zu rufen. Vor dem Hintergrund, dass die Zuckermarktordnung zum Ende des Rübenwirtschaftsjahres 2017 (30.09.2017) beendet wird, soll damit ein Instrument geschaffen werden, um höhere Preisvolatilitäten abzufangen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Euronext plant im Herbst dieses Jahres, einen neuen Euro-notierten Zuckerkontrakt ins Leben zu rufen. Vor dem Hintergrund, dass die Zuckermarktordnung zum Ende des Rübenwirtschaftsjahres 2017 (30.09.2017) beendet wird, soll damit ein Instrument geschaffen werden, um höhere Preisvolatilitäten abzufangen und zukünftige Preise abzusichern. Bisher sorgten Rübenquoten und Mindestpreise für Stabilität und eine gewisse Versorgungssicherheit, doch die fortschreitende Liberalisierung der Märkte macht auch hier ein Umdenken erforderlich, berichtet Kaack Terminhandel.


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Bereits im vergangenen Jahr reagierten die Rübenanbauer mit Unsicherheit auf die neue Situation, bleibt es doch fraglich, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit der Zuckerrüben und die Preisgestaltung entwickeln werden. Als eine erste Folge wurde z.B. in Niedersachsen laut einer Erhebung des Landesamtes für Statistik die Anbaufläche bereits um 14% reduziert. Diese Situation könnte auch die Zuckerindustrie in Zukunft weiter belasten. Aus diesem Grund macht es Sinn, eine Möglichkeit zu schaffen, die sowohl den Anbauern als auch der Industrie auch in Zukunft eine gewisse Planungssicherheit ermöglicht.


Aktuell gibt es schon einen Zuckerkontrakt an der LIFFE (London International Financial Futures and Options Exchange) in London. Als Basisgut liegt diesem Kontrakt 50 t weißer Rübenzucker, kristallisierter Rohrzucker oder raffinierter Zucker zugrunde. Die Notierung erfolgt allerdings in US-Dollar.


Mit dem neuen Kontrakt soll nun ein Preisabsicherungsinstrument speziell für die europäische Zuckerwirtschaft geschaffen werden. Nähere Kontraktspezifikationen wurden in der Pressemitteilung der Euronext noch nicht genannt. Im Vorwege muss zunächst noch die Zustimmung der Kartellbehörden erfolgen.

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