Russland hat überraschend die Einfuhrsperre für frisches und gekühltes Fleisch aus der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben. Wie der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) berichtet, hat der Föderale Dienst für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung in Russland das Bundeministerium (BMEL) bereits am 18. Februar mitgeteilt. Demnach wird die Sperre mit Wirkung ab dem 20.2.2019 aufgehoben. Die befristete Sperre war bereits Anfang 2013 verhängt worden, weil die Russische Veterinärbehörde das deutsche Veterinärüberwachungssystem für unzureichend hielt.
Auf den konkreten Handel mit Fleisch wirkt sich die Aufhebung der Sperre aber wohl nicht aus. Denn das politische Embargo Russlands gegen diverse Agrarprodukte aus der EU hat weiterhin bestand. Dieses Importembargo ist bis zum 31.12.2019 befristet gültig. Es wird jährlich verlängert und geht auf den ungelösten Ukraine-Konflikt zurück. Das Embargo umfasst folgende Produkte:
- Lebende Schweine
- Fleisch von Rindern frisch, gekühlt oder gefroren
- Fleisch von Schweinen frisch, gekühlt oder gefroren
- Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern
Sperre gegen Milcherzeugnisse ebenfalls aufgehoben
Mit dem Schreiben des russischen Veterinärdienstes wurden auch die Sperren für Lieferungen von Fleisch- und Milcherzeugnissen aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen - Anhalt, Thüringen ( bestehend seit 18. 10. 2012) und Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (bestehend seit 11.02.2013) in die Russische Föderation ebenfalls ab dem 20.02.2019 aufgehoben. Aber auch hier gilt: Das politische Embargo verhindert weiterhin die Ausfuhren.