Das ist ein starkes Stück! Völlig überraschend hat das Bundeskabinett vor Ostern eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Lebensmittelhygiene verabschiedet. Demnach sollen Lebensmittelunternehmer möglichst nur saubere Tiere in den Schlachthof lassen. Ziel ist es, „fäkale Kontaminationen des Fleisches“ zu verhindern. Zu diesem Zweck soll die Verschmutzung der Rinder, Schafe, Schweine und des Geflügels durch den mit der Lebendbeschau beauftragten Veterinär bewertet werden.
Kommt ein Schlachttier extrem verschmutzt an, könnte es künftig sein, dass der Schlachtkörper nicht mehr für den menschlichen Verzehr zugelassen wird. Er ginge dann wohl ins Tierfutter – mit teuren Folgen für den Landwirt.
Schlachttiere waschen?
Streit ist vorprogrammiert, denn die neue Vorschrift lässt dem Veterinär vor Ort viel Handlungsspielraum. Zudem hat der Tierhalter oftmals kaum Einfluss auf den Verschmutzungsgrad. Auf fast jedem Kuhbetrieb gibt es sogenannte Spaltenlieger mit denen man ohnehin Ärger hat. Und bei fast jedem Schweinehalter legen sich die Tiere bei Hitze gerne in den Kotbereich der Bucht. Sollen Erzeuger die Tiere nun vor der Schlachtung waschen?
Letztlich wird der Amtstierarzt vor Ort entscheiden, was mit dem „zu dreckigen“ Schlachtvieh passiert. Relevant sind laut AVV folgende Verschmutzungen:
- Beim Schwein: Brust-, Hals- und Analbereich
- Beim Rind und Schaf: Brustkorb, Flanken, Vorder- und Hintergliedmaßen, sowie Nacken und analer Bereich
- Beim Geflügel: Brust- und Rückenbereich
Übrigens: Die Pflicht zur Anlieferung von sauberem Schlachtvieh gibt es als EU-Verordnung schon seit 2005. Neu ist nur die Verwaltungsvorschrift. Es gilt als sicher, dass auch der Bundesrat die AVV durchwinkt und die neuen Vorgaben noch 2019 in Kraft treten. (Dr. Frank Greshake, LWK NRW)