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topplus Kartellverfahren

Zuckerhersteller wehren sich gegen Bußgeldzahlungen

Drei deutsche Zuckerhersteller legen Berufung gegen Bußgeldzahlungen wegen Kartellabsprachen ein. Nordzucker, Südzucker und Pfeifer & Langen ziehen mit ihrem Widerspuch vor das OLG Karlsruhe.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem das Landgericht Mannheim Ende Juni drei Zuckerhersteller wegen ihrer Kartellabsprachen zu Bußgeldzahlungen in Millionenhöhe verurteilt hatte, geht das Verfahren in die nächste Runde. Sowohl Nordzucker als auch Pfeifer & Langen und Südzucker haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Somit wird sich nun das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe als nächste Instanz mit dem Fall auseinandersetzen.

Zu hohe Zuckerpreise verlangt

Den Zuckerherstellern wird vorgeworfen, nach Kartellabsprachen zu hohe Zuckerpreise verlangt zu haben. Laut dem Urteil der Kartellkammer beim Landgericht Mannheim müssen die drei Unternehmen zusammen 8,393 Mio Euro an Nestlé Deutschland und 6,262 Mio Euro an die Molkerei Alois Müller zahlen. Hinzu kommen Zinszahlungen in ähnlicher Dimension, die teilweise bis 1998 zurückreichen.

Ungeklärte Aspekte?

Mit dem Urteil wurden zwei Pilotverfahren abgeschlossen. Das Volumen der in den beiden Verfahren geltend gemachten Preisüberhöhungsschäden lag nach Gerichtsangaben bei 83 Mio Euro. Südzucker teilte auf Anfrage lediglich mit, in Berufung zu gehen. Weitere Erklärungen dazu würden nicht abgegeben, da man sich in einem laufenden Verfahren befinde, so ein Sprecher des Unternehmens. Der „Mannheimer Morgen“ berichtete, dass eine Sprecherin von Pfeifer & Langen auf „zahlreiche ungeklärte Aspekte“ als Hintergrund verwiesen habe. Insbesondere hätten ökonomische Analysen auf Basis eigener Daten keinen Schaden ergeben. „Dies steht im Einklang mit Entscheidungen anderer Gerichte, die Klagen mangels kartellbedingten Schadens abgewiesen haben“, betonte die Sprecherin. Nordzucker hat bislang keine Stellungnahme zu der Berufung abgegeben.

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