Im Rahmen der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie strebt Baden-Württemberg an, sich zu einer Leitregion für biobasiertes, kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Das Ziel des neuen Förderaufrufs ‚Netzwerkinitiativen zur Weiterentwicklung der Leitregion Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg‘ ist die Unterstützung von themenspezifischen Netzwerkinitiativen, die einen Beitrag zur kreislauforientierten Bioökonomie leisten möchten. Durch die intensivere Wissensverbreitung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Ressourcen aus der Land- und Forstwirtschaft soll ein Systemwechsel ermöglicht werden.
Bessere Kommunikation zwischen den Akteuren
„Der neue Förderaufruf ergänzt unsere anderen Programme im Bereich der Bioökonomie, in denen wir bereits Forschung und Entwicklung, Innovation und Investition unterstützen. Ebenso wichtig wie die technischen Voraussetzungen sind die Köpfe, die die Bioökonomie leben und umsetzen. Das gilt für Fachkräfte wie für Verbraucherinnen und Verbraucher. Allerdings sind die Zusammenhänge komplex und es bestehen noch Kommunikationsbarrieren. Hier möchten wir durch die Förderung beispielhafter Projekte Anreize setzen und maßgeschneiderte Bildungs- und Kommunikationsansätze entwickeln“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
Drei Förderlinien
Mit den drei Förderlinien im Förderaufruf werden Akteure dabei unterstützt, neue Branchen- und Sektoren-übergreifende Zusammenarbeit zu initiieren und durchzuführen. Dabei liegt der Schwerpunkt darauf, vorhandenes Wissen für weitere Nutzergruppen verfügbar und anwendbar zu machen.
In der Förderlinie ‚Fachinitiativen‘ werden konkrete Konzepte und Handlungsempfehlungen in bioökonomische Wertschöpfungsnetze integriert. Die Förderlinie ‚Clusterinitiativen‘ erarbeitet Potentialstudien und Konzepte zum Aufbau neuer Netzwerke und Cluster, um eine langfristige, strukturierte Zusammenarbeit zu begründen. Konkrete Konzepte, Handlungsempfehlungen und Schulungsmaterialien für die Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bioökonomie werden in der Förderlinie ‚Bildungs- und Informationsinitiativen‘ entwickelt.
Die Frist für die Einreichung von Projektvorschlägen als Projektskizze ist der 30. August 2021.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und den Förderschwerpunkten finden Sie hier.