Ein weiteres Wachstum des Ökolandbaus erhofft sich die Bundesregierung vom Entwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes, der vom Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen wurde.
Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind die Überarbeitung und Anpassung der Gesetze auch wegen der neugestalteten EU-Öko-Basisverordnung notwendig geworden, die ab Anfang 2022 gilt. Damit werde der Ökobereich in vollem Umfang in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung über amtliche Kontrollen einbezogen. Dies beinhalte mehr Vorgaben zu den amtlichen Kontrollen und eine höhere Regelungsdichte.
Mit der Novelle werden dem Ministerium zufolge sogenannte „nebenstrafrechtliche Bestimmungen“ aktualisiert und neu gefasst. Zum Kernbereich der damit verbundenen Straf- und Bußgeldbestimmungen gehörten Regelungen bei Verstößen zur Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion.
Davon betroffen sei ebenfalls das Öko-Kennzeichengesetz als rechtliche Grundlage für das staatliche Bio-Siegel. Zudem werde die Deutsche Akkreditierungsstelle in den durch das EU-Recht vorgeschriebenen Informationsfluss im Bereich der Kontrolle einbezogen.