Mindestpreise von 32 bzw. 34 €/t
Das Preismodell des 3-Jahresvertrages sieht für 2020, 2021 und 2022 garantierte All-in Mindestpreise vor (Mindestpreis-Lieferrechtsrübe 2020: 32 €/t und 2021 bis 2022: 34 €/t – alle Preise exkl. Ust. bei 15,5% BZG). Sollten über diesen 3 Jahres-Zeitraum die Zuckerpreise an den Märkten ansteigen, werden diese über die bereits bekannte Rübenpreis-Ableitungstabelle weitergegeben.
Anhand von Arbeitskreisdaten wurde laut Weinhappel modelliert, wie die Deckungsbeitragsentwicklung mit diesen nun feststehenden Preisen verläuft. Bei in vielen Rübenanbaugebieten realistischen Erträgen liefere die Rübe unter diesen Preisen attraktive Deckungsbeiträge und weise eine sehr gute Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen Kulturen auf.
Planbarkeit maßgeblich verbessert
Die Attraktivität und Planbarkeit des Rübenanbaus habe sich dadurch wieder maßgeblich verbessert, sofern nicht Schädlingsproblematiken und/oder nicht kompensierbare Einschnitte beim Pflanzenschutz die Produktion in größeren Umfang verunmöglichen. Zur Absicherung des Verarbeitungssektors und auch zur kostenoptimierten Auslastung der Logistik seien für 2020 entsprechende Anbauflächen von annähernd 40.000 ha notwendig.
Der mittel- und langfristige Erhalt der Rübenanbauflächen im Ausmaß von über 40.000 Hektar stelle auch für Ackerbaubetriebe ein wichtiges Standbein in der Anbaustrategie dar.
Darüber hinaus haben die Rübenbauern in Verhandlungen mit Agrana Zucker GmbH bei für 2019 geltende Mindestpreis eine Erhöhung von zunächst 1 € je t erreicht, so der Berater. Zusätzlich komme die Flächenprämie bereits mit der Akontozahlung im Herbst zur Auszahlung.