Aufgrund des Wegfalls der GLÖZ 8-Stilllegungsverpflichtung im Rahmen der Konditionalität wird die Stilllegung von Ackerflächen ab dem Antragsjahr 2025 als freiwillige, separate Maßnahme im ÖPUL mit der Bezeichnung „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“ angeboten.
Diese wird als Ökoregelungsmaßnahme abgewickelt und rein aus EU-Mitteln finanziert. Mit der neuen Maßnahme können nichtproduktive Ackerflächen mit einem Prämienband von 350 bis 450 €/ha und Agroforststreifen mit einem Prämienband von 600 bis 800 €/ha beantragt werden. Die tatsächlich erzielbare Prämienhöhe ist von der Menge der beantragten Flächen und dem verfügbaren Budget abhängig.
Betriebe, die an den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“ (ausgenommen Biologische Wirtschaftsweise – Teilbetrieb mit dem Kulturbereich Wein, Obst und Hopfen) teilnehmen, können nicht gleichzeitig die Maßnahmenkategorie „Nichtproduktive Ackerflächen“ beantragen. Die Teilnahme mit der Maßnahmenkategorie „Agroforststreifen“ ist möglich. Detaillierte Informationen zur neuen Maßnahme sind im gleichnamigen Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter abrufbar.
Die Maßnahme “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ stellt einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Düngewirkung und Verringerung der Ammoniak-Emission dar. Bei der Beantragung der ausgebrachten beziehungsweise separierten Wirtschaftsdüngermengen, welche bis 30. November 2024 möglich ist, gilt es Folgendes zu beachten: Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle kann aufgrund förderrechtlicher Vorgaben die im Mehrfachantrag (MFA) angegebene Menge nicht mehr reduziert werden. Falls absehbar ist, dass die im MFA angegebene Menge nicht erreicht wird, soll im Rahmen einer sofortigen Korrektur des MFA die Menge geändert werden.
ÖPUL-Schnittzeitpunkte werden vorverlegt
Seit 15. Mai steht unter www.mahdzeitpunkt.at die Schnittzeitpunktvorverlegungskarte 2024 für Österreich zur Verfügung.
UBB- und Biobetriebe, welche Grünlandflächen mit späterer ersten Nutzung (mit Code “DIVSZ“ codiert) bewirtschaften, können darauf die frühest zulässige erste Nutzung mit 5. Juni (anstatt 15. Juni) und jedenfalls mit 5. Juli (anstatt 15. Juli) vornehmen. Unverändert gilt, dass eine früheste erste Nutzung (Mahd oder Weide) vor 5. Juli frühestens zum Zeitpunkt der zweiten Mahd vergleichbarer Schläge erfolgen darf.
Rund 90.000 Anträge für das ÖPUL-Programm eingelangt
4.000 zusätzliche Anträge gibt es beim Österreichischen Agrarumweltprogramm (ÖPUL) 2023. Vorläufig sind rund 90.000 Anträge für die kommende Förderperiode 2023 eingelangt.
Details zum ÖPUL-Programm
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) angestiegen: über 48.000 UBB-Betriebe (2022: 46.000)
Der Bio-Anteil hat auf rund 22.800 Betriebe zugenommen (2022: 22.480)
Naturschutz: 21.655 Naturschutz-Betriebe (2022: 17.430)
Begrünung: 14.556 Immergrün (2022: 12.393), 24.392 Zwischenfrucht (2022: 22.550)
Erosionsschutz Acker: 15.868 (2022: 11.370)
Bodennahe Gülleausbringung: 9.956 Betriebe (2022: ca. 7.000)
Heuwirtschaft: rund 13.400 (2022: ca. 10.000)
Weidehaltung: 31.500 Anträge Weide weibliche Rinder (2022: ca. 28.500); neu rund 7.500 Anträge Equiden und 460 Kleinkamele. Zuwächse bei Schafen (7.700 zu 4.500) und Ziegen (4.000 zu 1.800)
Tierwohl Stallhaltung: z.B.: 6.500 Anträge bei männlichen Rindern (2022: 2.000)
310 Mio. € Auszahlung startet am 26. Juni
Am 26. Juni 2024 erfolgen planmäßig die Zahlungen von rund 178 Mio. EUR für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023, rund 66 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ) und rund 1,9 Mio. EUR für Direktzahlungen.
Die Hauptauszahlung fand am 21. Dezember 2023, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 statt. Für ÖPUL- und AZ-Betriebe erfolgte dabei eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages.
Die aktuellen Zahlungen resultieren hauptsächlich aus der Restzahlung von 25 % für das Antragsjahr 2023 für ÖPUL und AZ. Zusätzlich wird für ÖPUL die Prämie für punktförmige Landschaftselemente in den Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ sowie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ vom Sommer/Herbst 2023 ausbezahlt.
„In der neuen Förderperiode ÖPUL 2023 erfolgt die Prämienauszahlung für die Maßnahme 'Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau' so früh wie nie zuvor,“ informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.