Basierend auf Artikel 28 der EU-Bio-Verordnung sind Bio-Betriebe durch nationale Rechtsvorgaben dazu verpflichtet, die Bewirtschafter benachbarter konventioneller Ackerflächen oder Dauerkulturflächen darüber zu informieren, dass sie ihre Flächen biologisch bewirtschaften. Die Verordnung sorgte für viel Kritik, denn als Information hätten Schilder, öffentliche Bekanntgaben oder persönliche Gespräche gegolten.
Mit Feber kommt nun eine digitale Lösung für die Biobauern, wie die Landwirtschaftskammer mitteilt. Das BML wird ab Feber 2023 über den INSPIRE Agraratlas App (https://agraratlas.inspire.gv.at) die ÖPUL Bio-Schläge des Vorjahres-Mehrfachantrags (MFA) in Form eines Kartenlayers zur Verfügung stellen. Somit sind für alle die Bioflächen mit einem Klick ersichtlich.
Damit ist für mehr als 95% der MFA-stellenden Bio-Betriebe die Informationspflicht erfüllt. Das Nachweisdokument ist hierbei die ÖPUL Beilage des MFAs, heißt es von der Landwirtschaftskammer. Alle Bio-Betriebe, die nicht an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise“ teilnehmen, haben die Informationspflicht mündlich, schriftlich, mittels Feldtafel oder via öffentlicher Bekanntgabe bei der Gemeinde oder Bezirksbauernkammer vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.