Mit Jahresbeginn 2022 ist die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft getreten und hat zum Teil maßgebliche Änderungen für den Biolandbau gebracht. Insbesondere die neuen Weiderichtlinien stellen viele Bio-Landwirtinnen und -Landwirte vor Herausforderungen in der Praxis. Den Tieren muss nun nahezu ständig ein Zugang zur Weide geboten werden. „Schon jetzt haben unsere Bio-Landwirtinnen und -Landwirte den Rindern, Schafen und Ziegen ein höchstes Maß an Tierwohl und Zugang ins Freie geboten. Die neue Vorgabe schränkt die praxistaugliche Umsetzung des Weidegangs auf den Bio-Betrieben stark ein. Es sind nun auf vielen Betrieben Umbaulösungen bis hin zu Straßenverlegungen erforderlich, um weiterhin den EU-Bio-Richtlinien entsprechend Biolandbau betreiben zu können“, erläutert Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.
2023 bringt auch für Bio-Betriebe Neuerungen
Ab 2023 tritt die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) in Kraft. Von den geänderten Förderrichtlinien sind auch die Bio-Betriebe betroffen. Die eigenständige Bio-Maßnahme und somit die Sichtbarkeit von Bio im Agrarumweltprogramm ÖPUL bleibt erhalten. Auch ein Zuschlag von 5% für BioBetriebe im Rahmen der Investitionsförderung wurde abgesichert, um den höheren Investitionskosten bei Bio-Stallbauten gerecht zu werden.
Nach insgesamt vier Jahren wird nun ab 2023 wieder ein vollumfänglicher Einstieg in die ÖPUL-Maßnahme Bio für Neubetriebe möglich sein. „Anhand der Betriebsentwicklung haben wir gesehen, dass in den letzten Jahren kein wesentlicher Zuwachs an Neubetrieben verzeichnet wurde. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass 2018 die letzte Möglichkeit für einen Einstieg in die ÖPUL Bio-Maßnahme gegeben war. Die Bio-Förderung ist essentiell für die Bio-Betriebe, um den Mehraufwand der Bio-Landwirtschaft decken zu können. Der Einstiegsstopp hat die Entwicklung des Bio-Bereichs gebremst und hat nicht den Marktanforderungen entsprochen“, führt Waldenberger aus.