Seit Ende 2022 tritt die Geflügelpest bei Wildvögeln wieder in einigen Gebieten Österreichs auf. Wie ist die aktuelle Situation, sprich wie viele Fälle sind in welchen Regionen aufgetreten?
Hörmann: Im neuen Jahr 2023 mussten bereits drei Fälle in Oberösterreich und einer in Tirol verzeichnet werden. In Oberösterreich betroffen sind zwei Kleinsthaltungen und eine landwirtschaftliche Hühnerhaltung mit 550 Tieren.
Wie ansteckend ist das Virus für Geflügel? Kann es auch auf Menschen übergehen?
Hörmann: Die Vogelgrippe ist für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Bei Aufwirbelung des Untergrunds ist aber auch die indirekte Ansteckung über die Luft möglich. In Österreich wurde noch nie eine Infektion des Menschen mit aviären Influenza-Viren nachgewiesen. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich.
Zu welchem Zeitpunkt und woran können Betriebe erkennen, ob Tiere befallen sind?
Hörmann: Zu den Symptomen, auf die Geflügelhalter besonders aufpassen sollten, zählen Massenerkrankung und hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln, Symptome wie Atemnot, ausgeprägter Rückgang der Legeleistung, deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme, Mattigkeit, Fieber, grünlich wässriger Durchfall, Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern sowie Ödeme, also Anschwellungen, im Kopfbereich. Die Inkubationszeit beträgt übrigens zwischen ein und drei Tagen.
Was müssen die Betriebe tun, um die Geflügelpest aus ihren Betrieben fern zu halten?
Hörmann: Die wichtigste Maßnahme ist, die Tiere unbedingt im Stall zu füttern und mit Leitungswasser zu tränken. Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen, da diese oft symptomlos erkranken und Virusträger sein können. Straßen- und Stallkleidung sind strikt zu trennen. Der Stall soll außerdem nicht mit Schuhen, die draußen getragen wurden, betreten werden. Vor und nach dem Betreten des Stalles sind die Hände zu waschen. Bei deutlich reduzierter Futter- und Wasseraufnahme, bei einem ausgeprägten Rückgang der Legeleistung und bei erhöhten Ausfällen ist die Behörde zu informieren.
In jenen Regionen, die als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel seit 10. Jänner 2023 bis auf weiteres in geschlossenen, zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie lange die Stallpflicht dauert.