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Ökosoziale Steuerreform

"Betriebe sollen entlastet werden"

Heute wird vom Nationalrat die Ökosoziale Steuerreform beschlossen. Das Gesamtvolumen der Entlastung liegt bis 2025 bei über 18 Mrd. Euro. "Für die Landwirtschaft enthält die Reform mehrere wichtige Elemente, die ein gemeinsames Ziel haben: Die Entlastung unserer Bäuerinnen und Bauern", erklärt Ministerin Elisabeth Köstinger.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Maßnahmen im Überblick:

1. Einführung einer CO2-Steuerrückvergütung: Damit werden den Land- und Forstwirten die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, vollständig abgegolten.

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2. Regionaler Klimabonus speziell für den ländlichen Raum: Der regionale Klimabonus soll Menschen entlasten, die aufgrund ihres Wohnorts auf ihr Auto angewiesen sind. Der Bonus kommt in vier Stufen zum Tragen, je nachdem wo sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet bis zu 200 Euro. Für jedes Kind gibt es den Bonus in der Höhe von 50 Prozent.

3. Sauber-Heizen-Offensive: Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Energie (Biomasse, Pellets, etc.) sind insgesamt 500 Mio. Euro für verschiedene Maßnahmen vorgesehen.

4. Gutschrift von KV Beiträgen und weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 10 auf 7,5%.

5. Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 450 Euro pro Kind und Erweiterung des Bezieherkreises.

Maßnahmen für die Landwirtschaft im Detail:

1. Einführung einer CO2-Steuerrückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft:

Die österreichische Land- und Forstwirtschaft hat im europäischen Vergleich derzeit eine höhere Steuerlast als in anderen Staaten zu tragen. Gleichzeitig gewähren die meisten EU-Mitgliedsstaaten eine Mineralölsteuer-Vergütung oder einen steuerbegünstigten Agrardiesel. In der Landwirtschaft ist der vollständige Ausstieg aus fossilen Energieträgern, vor allem bei Traktoren und Maschinen, aktuell und auch in naher Zukunft mangels technischer Alternativen nicht möglich. Mit der Einführung einer CO2-Steuerrückvergütung werden den Land- und Forstwirten die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, vollständig abgegolten. Das Finanz-, Klima- und Landwirtschaftsministerium werden auf Basis aktueller Berechnungen des Bundesamtes für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen die unterschiedlichen Rückvergütungswerte je nach Bewirtschaftungsbereich in einer Verordnung erlassen. Die Inanspruchnahme der CO2-Rückvergütung wird über einen Antrag bei der Agrarmarkt Austria möglich sein.

2. Regionaler Klimabonus speziell für den ländlichen Raum

Der regionale Klimabonus soll Menschen entlasten, die aufgrund ihres Wohnorts mehr auf ihr Auto angewiesen sind als Menschen in Ballungsräumen mit gutem Zugang zum öffentlichen Verkehr. Konkret wird es den Bonus in vier Stufen geben, je nachdem wo sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet – in einer städtischen oder in einer ländlichen Gemeinde: nämlich 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro oder 200 Euro. Für jedes Kind gibt es den Bonus in der Höhe von 50 Prozent. Der Betrag kann sich dynamisch ändern, abhängig von den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.

3. Sauber-Heizen-Offensive

Österreich will aus der Verwendung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas) für Heizsysteme aussteigen. Auch in landwirtschaftlichen Betrieben sind nach wie vor Heizsysteme im Einsatz, die Öl oder Gas verbrennen. Für den Umstieg auf erneuerbare Energie beim Heizen (Biomasse, Pellets, etc.) sind insgesamt 500 Mio. Euro für verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Davon profitiert mittel- bis langfristig insbesondere auch die Land- und Forstwirtschaft als Rohstofflieferant.

  • Raus aus Öl/Gas: 180 Mio. Euro
  • Steuerliche Anreize Heizkesseltausch und Sanierung: 180 Mio. Euro
  • Heizkesseltausch für Einkommensschwache: 80 Mio. Euro
  • Förderpaket thermische Sanierung mehrgeschossiger Wohnbau: 60 Mio. Euro.

4. Gutschrift von KV Beiträgen und weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 10 auf 7,5%:

Die Gutschrift erhalten alle KV-Versicherten, deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage 2.900 Euro nicht übersteigt. Diese Beträge werden jährlich im Zuge der Beitragsvorschreibung im laufenden Kalenderjahr gutgeschrieben. Die Höhe entspricht der im Zuge der ökosozialen Steuerreform festgelegten Staffelung in Abhängigkeit von der Versichertengruppe. Das Entlastungsvolumen durch den Bund beträgt rund 15,5 Mio. Euro. Um eine weitere Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen zu erzielen, erfolgt eine weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges um 2,5%, wodurch eine Entlastung von 8 Mio. Euro erzielt wird. Beide Maßnahmen treten rückwirkend mit 01.01.2022 in Kraft.

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