"Das hat es noch nie gegeben", sagte heute ein ganz euphorischer Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig bei der Pressekonferenz zur neuen Förderaktion „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“. Gemeinsam mit der für das Progamm verantwortlich zeichnenden Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Klima- und Energiefonds Geschäftsführer Bernd Vogl stellte Totschnig heute in Hennersdorf am Wiesmayerhof Einzelheiten vor.
"Wir unterstützen Land- und Forstwirte auf ihrem Weg in Richtung energieautarke Bauernhöfe", erklärte Ministerin Gewessler. Bis 2025 werden für das Förderprogramm insgesamt 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. Die vom Klimaministerium zur Verfügung gestellten Mittel stammen aus der ökologischen Steuerreform. "Jeder land- und forstwirtschaftliche Betrieb mit einer LFBIS-Betriebsnummer kann einen Antrag auf die Förderung stellen", sagte Bernd Vogl. Die Obergrenze pro Betrieb liegt laut Gewessler bei 250.000 €.
Vier Module können beantragt werden
Das neue Förderprogramm ist modular aufgebaut. Es werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch integrierte Gesamtlösungen auf Basis von Gesamtenergiekonzepten gefördert. Konkret wird in vier Modulen unterstützt:
- Modul A: Einzelmaßnahme, z.B. PV-Anlagen , Stromspeicher und Beleuchtung. Es werden nur Maßnahmen gefördert, die rasch und ohne Energieberatung umgesetzt werden können.
Für Photovoltaikanlagen können z.B. für bis zu 50 kWpeak Fördermittel beantragt werden. Im Detail können hier für Anlagen von:
0,01 bis 10 kWp 285 €/kWp
10 bis 20 kwp 250 €/kwp und
20 bis 50 kwp 180 €/kwp beantragt werden.
2. Modul B: Gesamtenergiekonzept, für die Förderung muss ein Gesamtenergiekonzept erstellt werden. Ziel dieses Moduls: Den Eigenversorgungsgrad sowie die Resilienz des LuF-Betriebes zu erhöhen. Das Gesamtenergiekonzept muss von befugten Energieberatern erstellt werden. Eine Energieberatung ist ebenfalls erforderlich.
3. Modul C: Kombinierte Investitionsmaßnahmen: Hier können verschiedene klima- und energierelevante Maßnahmenbündel - in einem Förderantrag kombiniert - gefördert werden. Auch hier ist Energieberatung erforderllich, auch ein Gesamtenergiekonzept ist erforderlich.
4. Modul D: Notstrom, z.B. Sofortmaßnahmen, um am Zählerkasten notwendige Vorkehrungen zu treffen. Dieses Modul kann unabhängig von allen anderen Modulen zur Förderung eingereicht werden.
Ab 15. Februar Anträge stellen
Die Ausschreibung für das Programm startet am 15. Februar und gilt bis zum 28. November 2025 (12 Uhr). Mit Ausnahme von Modul D muss die Antragstellung für alle Module vor der Umsetzung der Maßnahme eingebracht werden. Alle Informationen zur Förderung und Einreichung ab 15. Februar unter lw.klimafonds.gv.at
Beratung über die KPC können Sie erhalten unter Tel: 0131631713 bzw. per email kpc@kommunalkredit.at