Am Dienstag mussten sich sechs Männer im Alter von 23 bis 66 Jahren auf der Anklagebank in Korneuburg Platz nehmen. Unter ihnen war der Geschäftsführer des auf Schafe und die Schlachtung nach muslimischem Ritual spezialisierten Betriebs.
Der Tierarzt wurde in Rumänien geboren, die übrigen Männer stammen aus Bulgarien und der Türkei. Die Angeklagten zeigten sich großteils geständig, wie Medien berichten. Jener Beschuldigte, der als amtlicher Tierarzt fungiert hatte, wurde auch wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verurteilt.
Zehn Monate bedingt für Veterinärmediziner
Die höchste Strafe fasste der Veterinärmediziner mit zehn Monaten bedingt aus. Für den Geschäftsführer und dessen Bruder setzte es acht Monate bedingt, für zwei weitere involvierte Personen sechs Monate bedingt. Der 66-jährige Sechstangeklagte – „das letzte Glied in der Kette“ laut dem vorsitzenden Richter – erhielt drei Monate bedingte Haft. Während die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.
Keine Betäubung für rund 480 Schafe
Der Prozess ging vorwiegend um den 20. und 21. Juli 2021, damals sollen rund um das muslimische Kurbanfest 480 Schafe geschächtet worden sein. Dabei sollen diese nicht vorschriftsgemäß betäubt worden sein, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Am 20. Juli 2021 wurden Schafe laut Anklagebehörde zunächst noch ordnungsgemäß nach dem Schächtschnitt mittels Bolzenschussapparat betäubt. Eine Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg lag vor. Ab etwa 9 Uhr sei dann nicht mehr nach Vorschrift gehandelt worden. Ab da sei bei etwa 370 Tieren „überhaupt keine Betäubung mehr vorgenommen“ worden, sagte die Staatsanwältin.
Tags darauf war in der Früh und am Nachmittag eine Amtstierärztin anwesend. In dem Zeitraum sei „alles ordnungsgemäß abgelaufen“, dazwischen seien weitere 109 Schafe ohne Betäubung geschächtet worden. Als Begründung nannte der Geschäftsführer des Betriebes, dass ein solches Vorgehen bei den Schlachtungen ein eindringlicher Kundenwunsch gewesen sei, berichtet der ORF Niederösterreich.
Der amtliche Tierarzt ist entgegen seiner Pflicht nicht bei jedem Schächtschnitt anwesend gewesen und hat seine Kontrollfunktion daher nicht ausreichend ausgeübt. „Ich habe einen Fehler gemacht, es tut mir wirklich leid“, erklärte der 63-Jährige. Geld habe er im Gegenzug für das Wegschauen nicht erhalten. Der Schlachthof wurde 2021 nach Bekanntwerden der Vorfälle für rund drei Monate geschlossen.