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Vorsicht vor „Greenwashing“: Mehr Regulation für nachhaltige Produkte

Nicht jedes als umweltfreundlich bezeichnete Produkt ist es auch. Deshalb will die EU die Kennzeichnung einführen.

Lesezeit: 2 Minuten

Es hat sich gezeigt, dass der Verbrauchermarkt einen wachsenden Bedarf an „grünen“ oder nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen hat. Unternehmen haben auf diesen Bedarf reagiert und ihre Produkte vermehrt als umweltfreundlich oder nachhaltig gekennzeichnet. Allerdings gibt es in der EU und weltweit große Unterschiede in den Definitionen für solche Behauptungen, was oft zu Verwirrung und potenziellem Missbrauch durch sogenanntes „Green­washing“ führt.

Die EU hat nun die Notwendigkeit erkannt, diesen Bereich stärker zu regulieren und einen klareren und faireren Markt für „grüne“ Produkte und Dienstleistungen zu schaffen. Deshalb hat sie in diesem Jahr eine neue Richtlinie vorgeschlagen: Die Green-Claims-Richtlinie soll einen einheitlichen Rahmen für Umweltangaben schaffen und sicherstellen, dass die Verbraucher zuverlässige und nachprüfbare Informationen erhalten.

Klare Kriterien für Richtlinie

Die neue Richtlinie hat klare Kriterien festgelegt, die Unternehmen erfüllen müssen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen als „grün“ oder „nachhaltig“ bewerben zu können. Der Entwurf sieht diesbezüglich strengere Informations- und Nachweispflichten vor. So sollten Unternehmen dazu verpflichtet werden, relevante Informationen und Nachweise zur Untermauerung ihrer umweltbezogenen Behauptungen offenzulegen.

Dies kann beispielsweise Informationen über die ökologischen Auswirkungen des Produkts, die verwendeten Zertifizierungen oder die eingesetzten nachhaltigen Praktiken umfassen. Die Offenbarung dieser Informationen kann in physischer Form oder etwa durch Weblinks, QR-Codes oder gleichwertige Informationen erfolgen. Weiters müssen Unternehmen – so der Richtlinienentwurf – künftig nachweisen, ob die umweltbezogenen Angaben für das gesamte Produkt oder nur für Teile davon zutreffend sind.  

Um die neuen Regelungen einzuhalten, sollte auch eine unabhängige Überwachungsinstanz etabliert werden. Diese Instanz hat die Aufgabe, die umweltbezogenen Behauptungen von Unternehmen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den festgelegten Kriterien entsprechen. Im Falle einer Zuwiderhandlung sieht der Entwurf auch drakonische Sanktionen vor.

Langer Weg zur Green-Claims-Richtlinie

Die Green-Claims-Richtlinie hat noch einen langen Weg durch das EU-Gesetzgebungsverfahren vor sich. Sie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden – ein Prozess, der etwa 18 Monate dauern kann. Sobald die Green-Claims-Richtlinie verabschiedet ist, müssen die Mitgliedstaaten sie in ihr nationales Recht umsetzen. Für Firmen, die bislang mit nicht bewiesenen Aussagen über die Umwelt geworben haben, empfiehlt es sich bereits jetzt schon, ihre Marketing- und Kommunikationspläne neu zu betrachten und ihre Produktinformationen, Werbeinhalte und Kampagnen genau zu kontrollieren.

Haben Sie auch eine Rechtsfrage, ­ dann schreiben Sie uns an:  redaktion@topagrar.at

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