Der Wolf ist auf dem Vormarsch, wie zahlreiche Nutztierrisse und Sichtungen in Siedlungen beweisen. Welche Schutzmaßnahmen sieht die EU in solchen Fällen vor? Die Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie ist die maßgebliche Regelung. Sie besagt, dass Wolfspopulationen streng geschützt sind. Der Verbotstatbestand ist individuenbezogen: Jeder einzelne Wolf ist geschützt.
Dieses Verbot gilt nicht uneingeschränkt! Es kann in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, den Fang oder das Töten einzelner Exemplare zuzulassen, etwa um ernste Schäden in der Tierhaltung zu verhindern oder um auffällige und potenziell gefährliche Exemplare unschädlich zu machen. Diese Ausnahmen sind sehr restriktiv auszulegen. Es gibt Leitfäden, die den nationalen Behörden beim Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen helfen sollen. Scheint sich ein Wolf von Menschen angezogen zu fühlen, wird eine mehrstufige Vorgehensweise empfohlen, vom Entfernen von Anreizen (z. B. Nahrung) und negativer Konditionierung bis hin zur Entnahme.
Tötung von Wolf kommt bei erheblichen Schäden infrage
Bei der Tierhaltung scheint die EU nur in Ausnahmefällen eine Einschränkung des Schutzes zuzulassen. So kommt eine Tötung des Wolfes nur dann infrage, wenn er erhebliche Schäden verursacht. Was als erheblicher Schaden gilt, werde von Fall zu Fall bewertet.
Das Europäische Parlament hat jüngst erkannt, dass die derzeitige Gesetzeslage teilweise nicht konkret genug ist und auch die wachsende Anzahl an Wölfen nicht berücksichtigt. Im Dezember 2022 hat das Parlament die EU-Kommission zur Überarbeitung der FFH-Richtlinie aufgefordert.
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