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topplus Gesundheitsschäden

Bayer in Frankreich zu Schadenersatz wegen Herbizid Lasso verurteilt

Ein französischer Landwirt hatte beim Reinigen Herbiziddämpfe eingeatmet und war danach arbeitsunfähig. In einem Prozess hatte er Bayer auf 1 Mio. € Schadenersatz verklagt.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich ist ein jahrelanger Rechtsstreit um Gesundheitsschäden durch das Herbizid „Lasso“ entschieden worden. Das Berufungsgericht in Lyon hat die Bayer AG dazu verurteilt, dem Landwirt Paul François eine Entschädigung in Höhe von 11.135 € zu zahlen.

François hatte 2004 schwere Vergiftungen erlitten, nachdem er bei der Reinigung eines Tanks versehentlich Dämpfe des von Monsanto vermarkteten Herbizids eingeatmet hatte. Nach dem Unfall hatte er lange Zeit im Krankenhaus verbracht und war anschließend nicht mehr in der Lage, seinen Betrieb eigenständig zu führen.

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Sozialversicherung hatte Gesundheitsschäden schon beglichen

Ursprünglich hatte der Landwirt 1 Mio. € Schadenersatz gefordert und dabei neben entgangen Gewinnen durch die berufliche Tätigkeit auch seelisches Leid geltend gemacht. Wie das Sendernetzwerk France Info berichtete, wurden bei dem jetzt ergangenen Urteil jedoch keine chronischen Beschwerden, sondern nur ein vorübergehender Schaden anerkannt. Insgesamt seien die Schäden auf etwa 50.000 € beziffert worden, von denen fast 40.000 € jedoch bereits von der landwirtschaftlichen Sozialkasse (MSA) und der privaten Versicherung des Klägers ausgeglichen worden seien.

2012 hatte François noch gewonnen

Laut François‘ Rechtsbeistand können beide Organisationen ihre Leistungen von Bayer zurückfordern. Lasso wurde 2007 aufgrund gesundheitlicher Bedenken vom französischen Markt genommen. Im selben Jahr hatte François seine Klage eingereicht; das erste Urteil im Jahr 2012 fiel zugunsten des Landwirts aus.

Das Unternehmen ging daraufhin durch die Instanzen in Berufung, hatte aber 2015 als auch 2019 das Nachsehen. Zuletzt hatte 2020 die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das Kassationsgericht, die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.

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