Die nationalen Impfstrategie legt fest, dass Landwirte zur kritischen Infrastruktur gehören und damit bei der Corona-Impfung eine erhöhte Impfpriorität haben (Gruppe 3). Das gleiche gilt für Mitarbeiter in leitenden Funktionen und in der Regel auch für ausländische Saisonkräfte. Darüber hinaus können nach Angaben der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft auch Ehepartner und andere auf dem Hof lebende und mithelfende Familienmitgliedern eine solche bedeutende Stellung im landwirtschaftlichen Familienbetrieb haben, dass sie ebenfalls einen erhöhten Anspruch auf eine Corona-Impfung haben.
Den Nachweis über den erhöhten Anspruch können landwirtschaftliche Unternehmer z.B. über den letzten Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erbringen. Daraus ergibt sich der Unternehmerstatus und damit die besonders relevante Position. Falls die zuständigen Stellen die Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur bezweifeln, können Landwirte auf die sog. KRITIS-Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums verweisen. Für seine Mitarbeiter kann der landwirtschaftliche Unternehmer eine Bescheinigung über dessen Tätigkeit und die besondere Relevanz für das Unternehmen ausstellen, ebenso für Saisonkräfte.
In jedem Bundesland anders geregelt
Landwirte sollten allerdings beachten, dass der Impffortschritt in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist und deshalb mit den regional zuständigen Stellen klären, wann mit einem Impftermin für die in der Landwirtschaft Tätigen zu rechnen ist.
Übrigens: Betriebe mit einer größeren Zahl an Saisonkräften können auch prüfen, ob eine Impfung durch den Betriebsarzt oder einen entsprechenden Dienstleister erfolgen kann.