Eine aus ethischen Gründen vegane Lebensweise hat in Großbritannien durch ein Urteil den Status einer philosophischen Weltanschauung und ist damit vom Diskriminierungsverbot geschützt. Das entschied ein Arbeitsgericht im ostenglischen Norwich Anfang Januar und schuf damit eine Präzedenzentscheidung.
Geklagt hatte ein 55 Jahre alter Mann, der nach eigenen Angaben wegen seiner Überzeugung von seinem Arbeitgeber entlassen wurde. Er habe Bedenken dagegen geäußert, dass der Rentenfonds der Organisation möglicherweise auch in Unternehmen investiert, die Tierversuche nutzen und sei daraufhin entlassen worden. Sein Arbeitgeber wirft ihm hingegen grobes Fehlverhalten vor.
Das Gericht urteilte noch nicht über die Frage, ob die ethische Grundhaltung ausschlaggebend für die Kündigung war. Es urteilte aber, dass ethischer Veganismus „wichtig“ sei und des Respekts einer demokratischen Gesellschaft würdig - so der Richter.