Die Behörden drücken bei dem Werkstudentenprivileg nun ein Auge zu, berichtet der Steuerinfodienst steuern agrar. Während der Pandemie lehren die meisten Hochschulen online und die Studierenden sind flexibler in ihrer Zeiteinteilung. Daher gehen die Krankenkassen davon aus, dass das Werkstudentenprivileg auch greift, wenn die Grenze überschritten wird. Studierende sollten jedoch nachweisen können, dass ihre Uni oder FH Onlinevorlesungen anbietet (z.B. Auszug der Homepage).
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