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Nicht genug Unterschriften

EU-Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ droht zu scheitern

Die Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten!“ will die EU-Kommission dazu drängen, den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2035 schrittweise zu untersagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die vor einem Jahr gestartete Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Bienen und Bauern retten!“ droht am notwendigen Quorum zu scheitern. Wie die Organisatoren mitteilen, werden bis zum 30. September noch rund 230.000 Unterschriften benötigt um die notwendige Anzahl von 1 Mio. Unterschriften zu erreichen.

Unterstützt wird die Initiative unter anderem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Campact sowie vom Umweltinstitut München, einen privaten Verein mit dem Ziel der „Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung“.

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Ziel der EBI ist es, darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission den Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2035 schrittweise untersagt und die Landwirte bei der dazu notwendigen Umstellung mit Hilfsmaßnahmen unterstützt. Dafür soll zunächst der Einsatz synthetischer Mittel in der EU-Landwirtschaft, beginnend mit den gefährlichsten Wirkstoffen, bis 2030 um 80 % verringert werden. Zudem sollen den Initiatoren zufolge die Ökosysteme auf landwirtschaftlichen Flächen wiederhergestellt werden, damit die Landwirtschaft zur „Triebkraft für die Erholung der Biodiversität“ werden kann.

Darüber hinaus, so die Forderungen der EBI, sollen „die vielfältigen und nachhaltigen Kleinbetriebe“ Priorität erhalten. Ökologische und biologische landwirtschaftliche Verfahren seien noch stärker zu fördern.

Sollten doch noch insgesamt ausreichend Unterschriften und ein festgelegter Mindestwert in wenigstens sieben Mitgliedstaaten erreicht werden, ist die EU-Kommission gehalten, die Bürgerinitiative unverzüglich in einem Register zu veröffentlichen und die Organisatoren auf angemessener Ebene zu empfangen, damit diese die Einzelheiten ihres Antrags erläutern können. Zudem ist die EBI von der Brüsseler Beamten dann rechtlich zu prüfen. Dafür haben sie drei Monate Zeit.

Neben einem Meinungsaustausch mit Vertretern der Kommission erhalten die Organisatoren auch Gelegenheit, die Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im Europaparlament vorzustellen. Schließlich hat die EU-Kommission darüber zu entscheiden, ob sie einen entsprechenden Legislativvorschlag vorlegt.

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