Scholz hatte sich vor ein paar Wochen für ein wertabhängiges Modell stark gemacht. Danach würde sich die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) an dem Alter des Gebäudes, der Lage, der Miete und den Bodenrichtwerten orientieren.
Unumstritten ist diese Berechnung nicht. Sie könnte die Grundsteuer vor allem in Großstädten nach oben treiben und den sozialen Wohnungsbau ausbremsen, befürchten Kritiker. Scholz justierte seinen Entwurf daher nach und stimmte sich dabei mit den Bundesländern in den vergangenen Tagen ab. Für den sozialen Wohnungsbau wolle man nun einen Steuerbonus in die Gesetzesvorlage schreiben, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium. Man sei einen entscheidenden Schritt bei den Verhandlungen weitergekommen, so der Minister.
Kaum hatte Scholz das verkündet, legte Bayern sein Veto ein: Von einer Einigung könne keine Rede sein. Man lehne das wertabhängige Modell nach wie vor kategorisch ab und favorisiere stattdessen ein Flächenmodell. Bei dieser Methode spielt lediglich die Größe einer Fläche eine Rolle. Die meisten Bundesländer lehnen das wiederum ab, weil ein Villenbesitzer in München dann genau so viel zahlen müsste wie ein Hausbesitzer in der Eifel.
Landwirte sind von der Grundsteuer B im Übrigen kaum betroffen. Lediglich das Betriebsleiter- und Altenteilerhaus fallen darunter. Für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) will Scholz künftig den Hektarwert heranziehen, der sich aus dem Ertragswertverfahren ableitet. Für die Hofstelle wird vermutlich der doppelte Ertragswert der jeweiligen Hoffläche zugrunde gelegt. Der Wert von Ställen, Maschinenhallen und anderen landwirtschaftlichen Gebäuden könnte sich künftig nach einem pauschalen Wert pro Quadratmeter Nutzfläche richten. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.