Für die Schäden, die Hochwasser und Starkregen in der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen angerichtet haben, gibt es nun einen Ausgleich. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilte, erhalten Betroffenen mindestens 80 % des nachgewiesenen Schadens, in Härtefällen 100 %. Ausgleichzahlungen gibt es für
- den Verlust, die Zerstörung, die Beschädigung und die Kontamination von land- und forstwirtschaftlichen einschließlich für den Sonderkulturanbau genutzten Wirtschaftsgütern wie Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, technischen Einrichtungen, Anlagen und Geräten, darunter auch im Innen- und Außenbetrieb genutzte Spezialgeräte und -maschinen sowie Pflanzenbefestigungsanlagen, Flächen, Tierbeständen, Betriebsmitteln und Vorräten an erzeugten Produkten;
- Aufwuchsschäden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen einschließlich Sonderkulturflächen und Schäden durch nicht mögliche Aussaat oder Anpflanzung;
- Evakuierungskosten sowie Kosten für Maßnahmen zur unmittelbaren Abwehr von durch das Hochwasser bedingten Gefahren;
- Aufwendungen, die während des Zeitraums des Hochwassers getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben; Kosten der Beseitigung der Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig;
- Wiederherstellungsaufwendungen sowie Nebenkosten der Schadensermittlung, wie zum Beispiel Gutachterkosten.
Wie die Gelder zu den Bauern kommen ist noch unklar, denn Richtlinien und Formulare fehlen noch. In Nordrhein-Westfalen ist voraussichtlich die Landwirtschaftskammer zuständig. Betroffene Landwirte mit Schäden über 5.000 € können sich bei ihrer zuständigen Kammer registrieren lassen, so Pressesprecher Bernhard Rüb gegenüber top agrar.