Im kommenden Jahr können die Bauern in Deutschland voraussichtlich von höheren Zuschüssen zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) profitieren. Die Bundesministerien für Landwirtschaft, Arbeit und Finanzen haben sich im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2021 auf eine deutliche Erhöhung der seit 1999 nicht mehr veränderten Einkommensgrenze und eine Erhöhung des Beitragszuschusses in der Alterssicherung für Landwirte und Gartenbauer geeinigt.
Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss wird angehoben
Die Einkommensgrenze von derzeit 15 500 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 31 000 Euro für Verheiratete soll auf 60 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung angehoben werden. Diese liegt in diesem Jahr bei 22 932 Euro oder 45 864 Euro für Ehepaare. Die bisher starre Einkommensgrenze soll zukünftig dynamisch ausgestaltet werden.Zudem soll das bisherige System von Beitragszuschussklassen durch eine individuelle Berechnung des Zuschussbetrags ersetzt werden. Hierfür ist die Einführung einer Berechnungsformel vorgesehen. Bei einem jährlichen Einkommen bis zu 30 % der Bezugsgröße soll künftig der volle Beitragszuschuss gewährt werden. Beim aktuellen AdL-Monatsbeitrag von 261 Euro würde der Zuschuss damit von bisher 84 Euro auf fast 157 Euro steigen.
Die Berechnungsformel berücksichtigt, dass sich der Beitragszuschuss bei einem höheren Einkommen linear reduziert, bis bei einem jährlichen Einkommen in Höhe von 60 % der Bezugsgröße, also kein Beitragszuschuss mehr gezahlt wird. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages sollen die Regelungen am 1. April 2021 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt kann die dafür zuständige Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Änderungen umsetzen. Nach Einschätzung des CSU-Bundestagspolitikers Max Straubingerermöglichen die zwischen den Bundesressorts vereinbarten Änderungen, dass mehr versicherte Landwirte - und hier vor allem Landwirte mit Klein- und Mittelbetrieben - von der finanziellen Entlastungswirkung profitieren können.