Das Kartellgericht Wien hat den 2010 von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde gestellten Bußgeldantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH und die Südzucker AG abgewiesen. Der Verdacht wettbewerbsbeschränkender Absprachen hatte sich nicht erhärtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Wettbewerbsbehörde war davon ausgegangen, dass Absprachen von Anfang 2004 bis Ende 2008 bestanden und sowohl Industrie- wie auch Haushaltszucker in ganz Österreich betroffen hätten. Bei halbjährlichen Treffen, unter anderem in London und Paris, wurde aus der Sicht der Behörde ein Gebietskartell aufrechterhalten. Dazu solle auch gehört haben, dass vereinzelte „Störungen“ beim kooperierenden Konkurrenten abgemahnt wurden. Auf diese Weise habe man den österreichischen Markt vom Wettbewerb abgeschottet.
Anders als in Deutschland und der Europäischen Union, wo die Wettbewerbsbehörden ermitteln und zugleich die Strafen festlegen, sind diese beiden Institutionen in Österreich voneinander getrennt.