Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Duldung

Kompromiss: Schutzhütte Amelinghausen darf in abgespeckter Version bleiben

Nach monatelangem Streit zwischen Gemeinde und Kreis um die ohne Baugenehmigung errichtete Schutzhütte der Landjugend in Amelinghausen gibt es einen Kompromiss.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach langen Verhandlungen haben die Gemeinde Amelinghausen und der Kreis Lüneburg eine Lösung für das Problem mit der illegal von der Landjugend gebauten Schutzhütte gefunden.

Die Hütte bleibt nahezu in Gänze erhalten, allerdings müssen drei Seiten ab Brüstungshöhe geöffnet werden; es entstehen also weitere Fensterausschnitte. Die Westseite als Wetterseite bleibt unangetastet und der Giebelausschnitt auf der Ostseite bleibt ebenso erhalten.

Darüber hinaus müssen Pflasterboden und Außenanlagen entfernt werden. „Das ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu verkraften und war auch im Gespräch in der Schutzhütte am 24.08.23 so angeboten worden“, teilt dazu Gemeindedirektor Christoph Palesch mit.

Neu errichtet werden muss zudem ein ca. 30 cm hoher Zaun, der den Magerrasen entlang des Weges vor dem Betreten schützt und dafür sorgt, dass Besucher direkt zum Hütteneingang geführt werden. Das hatte zunächst für Irritationen gesorgt, weil es da nie einen Zaun gab und dieser nun zusätzlich in dem Schutzgebiet kommen soll.

Neues Biotop entsteht

Den Kompromissvorschlag rundet ein Biotop ab, das auf Kosten der Gemeinde Amelinghausen und in Absprache mit dem Fachdienst Umwelt der Kreisverwaltung geschaffen werden soll. Rein rechtlich werden die Anträge der Gemeinde Amelinghausen auf naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Baugenehmigung seitens des Landkreises Lüneburg dennoch abgelehnt, jedoch unter dem genannten Kompromissvorschlag mit einer Duldung versehen. Damit kann die Schutzhütte verbleiben, darf jedoch nicht erneuert werden, wenn sie im Laufe der Zeit verwittert.

Gemeinde froh, einen Rechtsstreit vermieden zu haben

Gemeindedirektor Palesch sieht die Sache nach wie vor anders, stimmt aber dem Vorschlag zu: „Unserem Rechtsempfinden entspricht diese Lösung nach wie vor nicht, denn wir sind auch heute davon überzeugt, dass die Schutzhütte sowohl nach den Ausnahmetatbeständen der Landschaftsschutzgebietsverordnung als auch nach Bau- und Naturschutzrecht genehmigungsfähig wäre, wenn der Ermessensspielraum in diese Richtung genutzt werden würde. Der angebotene Kompromiss macht aber ein langwieriges Rechtsverfahren unnötig, was aus unserer Sicht zielführend ist“, so Palesch.

Erleichtert zeigt sich Bürgermeisterin Mareike Witte: „Ich bin froh, dass wir hier eine vernünftige Lösung gefunden haben und das Thema nun hoffentlich zu den Akten gelegt werden kann. Um die Hütte und die tolle Leistung der Landjugend wäre es schade gewesen, wenn sie halbiert oder gar versetzt hätte werden müssen. Besonders freue ich mich darüber, dass es uns gelungen ist, Größe und Dach des ‚Heideschlösschen‘ zu erhalten.“

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.