Die Polizeistelle Neubrandenburg gab gestern (15.10.24) bekannt, dass Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung eine selbstfahrende Erntemaschine ohne gültige Zulassung für den öffentlichen Verkehr festgestellt haben.
Ende der vergangenen Woche sei der Rübenroder im Bereich Wolde (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) während der laufenden Rübenernte im Einsatz gewesen. Eine Beendigung der Ernte sowie die Weiterfahrt wurde von den Polizeibeamten direkt vor Ort untersagt.
In diesem besonderen Fall darf ein Bußgeld seitens der Beamten zurückgestellt werden. Stattdessen kann dem verantwortlichen Landwirt nun die erbrachte Arbeitsleistung finanziell angelastet werden. Für diesen konkreten Fall bedeutet das, nach Angaben der Polizei Neubrandenburg, ca. 16.000 € Strafgeld statt einer Geldbuße von 70 €.
Die hohe Zahlung soll Nachahmer abschrecken, ebenfalls mit einer nicht zugelassenen Arbeitsmaschine im öffentlichen Raum zu fahren.