Frage: Mein Sohn hat mit 16 Jahren den T-Führerschein gemacht. Damit darf er den Schlepper plus Anhänger fahren. Wenn er mit 18 Jahren einen Autoführerschein macht, darf er damit nur einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750kg ziehen o. einen Anhänger von über 750kg, wenn die zulässige Gesamtmasse von Anhänger und Pkw max. 3,5 t beträgt.
Überschreitet das Gespann 3,5 t bräuchte er die Klasse BE. Was droht ihm, wenn er von der Polizei mit einem Gespann von über 3,5 t erwischt wird und nur den B-Führerschein besitzt?
Antwort: Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass Ihr Sohn nur die Klasse B hat, das Gespann aber die zulässige Gesamtmasse überschreitet, handelt es sich um eine Straftat. Die Polizei hat dann keinen Ermessensspielraum und muss die Weiterfahrt verbieten. Ihr Sohn bekommt eine Strafanzeige wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Ist er mit Ihrem Auto unterwegs, müssen Sie als Halter ebenfalls mit einer Anzeige wegen „Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ rechnen.
Es droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Meistens müssen Erwachsene mit einer Geldstrafe und Jugendliche mit Sozialstunden rechnen. Theoretisch wäre auch eine Gerichtsverhandlung möglich. Außerdem kommen zwei Punkte in Flensburg für Ihren Sohn dazu, die erst nach fünf Jahren verjähren. Da er noch in der Probezeit ist, müsste er ein Aufbauseminar leisten und die Probezeit verlängert sich. Kommt es zu einem Unfall, kann die Kfz-Versicherung Regressansprüche geltend machen. Ihr Sohn sollte also dringend einen Anhängerführerschein machen!
Heinz Haarlammert, Polizei-hauptkommissar a. D., Ladbergen