Frage: Ich habe meine Landwirtschaft aufgegeben. Daher will ich eine Halle im Außenbereich verkaufen. Kann ich diese an einen Nicht-Landwirt verkaufen? Kann dieser die Halle dann z. B. als Unterstellplatz für Wohnwagen, Boote etc. vermieten?
Antwort: Sie können ein Gebäude im Außenbereich, das Sie vorher landwirtschaftlich genutzt haben, umnutzen.
Das geht allerdings nur, wenn das Gebäude zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört. Verkaufen Sie die Halle an einen Nicht-Landwirt, entziehen Sie diese dem landwirtschaftlichen Betrieb. Damit handelt es sich nicht mehr um ein Gebäude, was der neue Besitzer nach dieser Umnutzungsvorschrift im Außenbereich umnutzen darf.
Daher müssen Sie die Umnutzungsgenehmigung vor dem Verkauf beantragen und bekommen
Danach können Sie es theoretisch ausparzellieren und verkaufen. Dies wiederum hat aber erhebliche steuerliche Auswirkungen. Deswegen raten wir Ihnen dringend dazu, vor Durchführung eines solchen Projektes Rücksprache mit einem Berater zu halten.