Frage: Ich habe meinen Acker für 10 Jahre an einen Bauunternehmer verpachtet. Dieser baut dort Kies ab. Anstelle einer festen Pacht bekomme ich alle drei Monate eine variable Pacht von 2,10 € pro verkauften Kubikmeter Kies. Muss ich Mehrwertsteuer dafür bezahlen?
Antwort: Als Pachtpreis für die Überlassung des Grundstücks und den Abbau des Bodenschatzes haben Sie eine variable Pacht im Verhältnis zur verkauften Menge Kies vereinbart. Es handelt es sich hierbei wahrscheinlich um einen kombinierten Pachtvertrag mit Veräußerung des Bodenschatzes. Eine genaue Beurteilung erfordert jedoch eine Analyse des Pachtvertrages, der uns nicht vorliegt.
Grundsätzlich ist die Verpachtung von Grundstücksflächen umsatzsteuerfrei. Aber auch Verträge über den Abbau von Bodenschätzen sind in der Regel als Pachtverträge anzusehen und von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, bereits vor über 45 Jahren entschieden (BFH vom 28.06.1973, V R 7/72, BStBl II S. 717). Dieses Urteil wird auch heute noch von der Finanzverwaltung angewendet, so dass wir davon ausgehen, dass nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt eine Umsatzsteuerpflicht nicht gegeben ist.
Allerdings ersetzt diese Einschätzung nicht den qualifizierten Rat Ihres Steuerberaters oder Ihrer Buchstelle. Wir können Ihnen nach Rücksprache mit unseren Experten nur Hinweise oder Empfehlungen geben, die Sie jedoch unbedingt mit Ihrem steuerlichen Berater abklären sollten!