Frage: im Rahmen eines Forschungsprojektes legen wir Versuchsfelder bei Landwirten an. Hierzu bekommen wir dieses Frühjahr einen Mietschlepper zur Verfügung gestellt (angemeldet über Händler als LoF). Darf ich Studenten mit Führerscheinklasse T diesen fahren lassen oder wird dazu C/CE benötigt?
Antwort: Unserer Einschätzung nach dürfen die Tätigkeiten mit der Führerscheinklasse T durchgeführt werden. Es ist nur der „land- oder forstwirtschaftliche Zweck“ entscheidend. „Versuchsfelder“ für die Landwirtschaft dienen so einem Zweck. Die landw. Zugmaschine des Händlers, auch evtl. mit schwarzem Kennzeichen, kann dazu verwendet werden.