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Nitratproblem

Madrid reagiert auf EU-Klagedrohung mit strengerem Wasserschutz

Spanien räumt ein, dass es trotz großer Anstrengungen nicht gelungen sei, die Verschmutzung der Gewässer mit Nitrat zu mindern. Wegen einer EU-Klage kommen nur schärfere Vortgaben für Bauern.

Lesezeit: 2 Minuten

In Spanien sollen künftig strengere Wasserschutzvorgaben gelten. Hintergrund ist die Kritik der Europäischen Kommission, die dem Land wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union droht.

Das Kabinett in Madrid beschloss vorige Woche die Novelle des Königlichen Dekrets zur Verringerung der Wasserbelastung mit Nitrat, mit der das Land die Defizite bei der Umsetzung der EU-Vorgaben beseitigen will.

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Wie die Regierung erläuterte, werden mit der Neuregelung deutlich mehr Wasserschutzgebiete eingerichtet. Für die Ausarbeitung und Einhaltung der Aktionsprogramme in den Schutzgebieten sind die Regionalregierungen zuständig. Diese müssen dem neuen Dekret zufolge auch Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis aufstellen, die in den gefährdeten Gebieten anzuwenden sind, um die Verschmutzung durch Nitrate landwirtschaftlichen Ursprungs zu verringern.

Konkret gehe es um Auflagen für die Düngung von Böden nahe Wasserläufen sowie um saisonale Ausbringungsverbote, erklärte die Regierung. Zugleich sieht ihr Beschluss auch eine deutliche Erhöhung der Dichte der Messstationen vor. Zudem sollen Wasserprobenahmen zur Analyse des Stickstoffgehalts und anderer damit verbundener Schadstoffe künftig häufiger erfolgen.

Schließlich sind die Regionalregierungen aufgefordert, Programme zur Förderung der guten landwirtschaftlichen Praxis aufzustellen, die auch die Schulung und Information der Landwirte umfassen.

Die Madrider Regierung räumte ein, dass es trotz der im Laufe der Jahre unternommenen Anstrengungen nicht gelungen sei, die Verschmutzung der heimischen Gewässer mit Nitrat zu mindern. Derzeit seien schätzungsweise 22 % der Oberflächengewässer und 23 % der Grundwasserkörper des Landes mit Nitrat belastet. Die von der Regierung beschlossene Novelle des Königlichen Dekrets tritt in Kraft, wenn sie vom König ausgefertigt und im Amtsblatt veröffentlicht worden ist.

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