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Abgabefrist

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2019

Land und Forstwirte müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2019 erst Ende Dezember beim Finanzamt abgeben. Darauf hat sich die Große Koalition geeinigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Wegen der Coronakrise dürfen Sie Ihre Steuererklärungen für das Jahr 2019 später abgeben. Darauf hat sich die Große Koalition geeinigt. Wenn Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, haben Sie nun bis zum 31.12.2021 Zeit. Bereits in den vergangenen Tagen war von einer Verlängerung bis zum 31.8.2021 die Rede. Nun ist die Frist offensichtlich noch einmal nach hinten verschoben worden.

Bedenken Sie aber: Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen, berechnet Ihnen das Finanzamt ab dem 1.4.2021 bis zur Festsetzung der Steuer 0,5 % Zinsen/Monat. Darauf weist Steuerberater Bernhard Billermann von der „wetreu Alfred Haupt KG“ in Münster hin. Überwiegen bei der Einkommensteuererklärung die land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte, beginnt die Verzinsung erst ab dem 1.10.2021. Sie sollten sich daher trotz der Verlängerung nicht allzu viel Zeit lassen. Denn das Finanzamt benötigt für die Bearbeitung in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Allerdings: Möglicherweise wird auch der Beginn der Verzinsung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. Dies steht derzeit aber noch nicht fest.

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Für die Steuererklärung 2020 bleibt es bei den bekannten Fristen:

  • land- und forstwirtschaftliche ¬Einkünfte ohne Steuerberater: bis zum 31.1.2022,
  • land- und forstwirtschaftliche Einkünfte mit Steuerberater: 31.7.2022.

Erzielen Sie gewerbliche oder andere Einkünfte, müssen die Erklärungen früher vorliegen: ohne Steuerberater bis zum 31.7.2021 und mit Steuerberater am 28.2.2022. Geben Sie Ihre Erklärungen zu spät ab, wird automatisch (zu den Strafzinsen) ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dieser beträgt 0,25 %, gemessen an der möglicherweise nachzuzahlenden Steuer und mind. 25 Euro pro zu spät abgegebenen Monat.

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