Bereits 2017 hatte die Rentenbank einen Förderzuschuss eingeführt. Er wird von den Hausbanken an die Endkreditnehmer weitergeleitet. Bei einer Darlehenslaufzeit von vier Jahren und einem tilgungsfreien Jahr beträgt der Nominalzinssatz beispielsweise in der Preisklasse "A" 1 %. Zusätzlich erhält der Kreditnehmer einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme (Voraussetzung: Top-Konditionen). Daraus ergibt sich in diesem Fall ein effektiver Zinssatz von 0,43 % in der Preisklasse A.
Seit dem 16. April können Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank im Übrigen mit einer Bürgschaft kombiniert werden. Kann ein Betrieb den Kredit nicht zurückzahlen, sind durch die Bürgschaften bis zu 90 % des Ausfallrisikos abgedeckt. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Forst- und Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur sowie aus dem Wein- und Gartenbau, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten für ein Darlehen verfügen. Außerdem können betroffene Betriebe die Tilgung für Rentenbankdarlehen auf Antrag aussetzen.