Am 6. April 2020 hat das niedersächsische Umweltministerium, vertreten durch Minister Olaf Lies, den Abschuss zweier Wölfe im Landkreis Uelzen genehmigt, nachdem hier in kurzer Zeit mehrere Übergriffe auf eine vorschriftsmäßig gesicherte Herde stattgefunden haben.
Für Maike Schulz-Broers von "Land schafft Verbindung - Das Original" (LsV) war dies der einzig richtige Schritt, weshalb sie Lies für seinen Einsatz für die Weidetierhaltung danke. Ihren Informationen nach will der Nabu nun vor Gericht ziehen. Der Europäische Gerichtshof soll sich mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz auseinandersetzen, auf das sich die Anordnung des niedersächsischen Umweltministeriums stützt.
"Wir können diesen Schritt nur begrüßen. Dann kann endlich geklärt werden, bis wann die FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 21.5.1992) bezüglich der Wölfe vollumfänglich, inklusive der Entnahmeregelungen, in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden muss. Bislang ist dies nicht geschehen. Hier hat die Bundesregierung die FFH Richtlinie der EU nur bruchstückhaft umgesetzt. Zu Lasten der Bevölkerung, des Arten-und Naturschutzes, der artgerechten Weidetierhaltung und der öffentlichen Sicherheit", so Schulz-Broers.
Dann könne auch der Art. 16 (RL 92/43 EWG) mit all seinen Möglichkeiten seinen Platz im BNatschG finden und das Stückwerk habe endlich ein Ende, sagte sie.
Auch die Vereine Land schafft Verbindung e. V. (i. G.) und Wölfe vs. Land e.V. würden hier die juristischen Möglichkeiten prüfen und sich weitere Schritte vorbehalten, kündigte Schulz-Broers an.